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Ohne Greifvögel und Eulen: Mögliche Teilgenehmigung für Wildpark Müden

Ein Waldkauz auf einem Ast in einer Voliere im Tierpark.
An der Voliere für die Greifvögel und Eulen im Wildpark Müden muss nachgebessert werden, damit sie genehmigt werden kann. (Foto: Wildpark Müden)

MÜDEN/ÖRTZE. Im Streit um eine Zoogenehmigung für den Wildpark Müden geht es weiterhin nur langsam voran. Der Landkreis Celle hatte Anfang Januar erklärt, dass er beabsichtigt, die Genehmigung unter Auflagen zu erteilen. Neben der geforderten Sicherheitsleistung von 55.600 Euro gibt es jedoch noch weitere Hindernisse. Die Volieren und der Platz für die Flugshow sollen zunächst nicht Bestandteil der geplanten Zoogenehmigung sein. Grund dafür ist unter anderem ein neues Gutachten für die Haltung von Greifvögeln und Eulen.


Voliere entspricht nicht dem Tierschutz


Laut Kreisverwaltung sei die Voliere derzeit nicht genehmigungsfähig und deswegen nicht Bestandteil der geplanten Genehmigung. „Der Betreiber ist bereits im Laufe der Verhandlungen beziehungsweise des Verfahrens mehrfach sowohl schriftlich als auch persönlich bei Vor-Ort-Kontrollen darauf hingewiesen worden, dass die Voliere tierschutzrechtliche Mängel aufweist und diese zu beheben sind“, erläutert Landkreissprecher Tore Harmening. Zu diesem Zeitpunkt habe die Voliere noch nicht einmal den ehemals geltenden Mindestanforderungen entsprochen. Zudem habe es bauliche Veränderungen gegeben, die nicht genehmigt worden seien. „Bis zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird zunächst auf eine Nutzungsuntersagung verzichtet“, so Tore Harmening weiter.

Im Kern geht es um das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Es ist 2024 überarbeitet und neu veröffentlicht worden. Wer Vögel dieser Art halten möchte, muss die Anforderungen in den kommenden Jahren umsetzen.


Fehlende Unterlagen für Flugshow-Platz


Der Platz für die Flugshow ist laut Landkreis ebenfalls kein Bestandteil der Zoogenehmigung, da hierzu keine Antragsunterlagen im Zoogenehmigungsverfahren eingereicht worden seien. Der Betreiber sei darüber im Laufe des Verfahrens informiert worden. Auf eine Nutzungsuntersagung werde auch hier zunächst verzichtet.


Der Wildpark hatte zuletzt mit Unverständnis darauf reagiert, dass die Anlagen für die Vögel aus dem laufenden Genehmigungsverfahren herausgenommen wurden. Die Voliere sei 2009 errichtet worden und es sei unverständlich, warum sie jetzt schon wieder infrage gestellt werde, sagte Geschäftsführer Thomas Wamser. Er wies darauf hin, dass er laut des neuen Gutachtens bis 2034 Zeit habe, die neuen Anforderungen umzusetzen. Dies sei nicht verpflichtend oder automatisch garantiert, hieß es dazu aus der Kreisverwaltung. „Es ist eine angemessene Frist bezogen auf den Einzelfall zu wählen“, so Tore Harmening. „Hierzu ist vom Betreiber ein Konzept vorzulegen, in dem die geplanten Anpassungen sowie ein Zeitplan zur Umsetzung dargestellt werden.“


„Ein echter Meilenstein“

Wildpark-Geschäftsführer Thomas Wamser bleibt weiterhin zuversichtlich und sieht die Entwicklung positiv. „Das ist doch ein echter Meilenstein“, sagt er mit Blick auf die in Aussicht gestellte Teilgenehmigung. „Wir machen das in ganz kleinen Schritten.“

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