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Mit "Video-Detektor": Radweg Altstadt – Altenhagen freigegeben


Fotos: Peter Müller

CELLE. Heute wurde eine weitere sogenannte "Vorrangroute" für den Fahrradverkehr ausgewiesen. Diese im Fahrradaktionsplan der Stadt Celle definierte Hauptroute ist circa zwei Kilometer lang und verbindet die Innenstadt mit dem Schulstandort in Altenhagen. Von der Theo-Wilkens-Straße (Fahrradstraße) kommend werden Fahrradfahrer über die Pfennigbrücke/Dammaschwiesen bevorrechtigt auf die Wittinger Straße geführt.

Nachdem für den Bereich der Wittinger Straße zwischen der Einmündung Dammaschwiese und Mertensstraße im Frühjahr verschiedene Bau- und Zwischenzustände trotz Korrekturen bei Fahrrad-Experten und -Nutzern noch immer in der Kritik sind, seien laut Verwaltung "Erfahrungen aus dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer berücksichtigt worden. Nunmehr ist die von vielen Akteuren gewünschte Priorisierung des Fahrradverkehrs unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsbelangen gut erkennbar", heißt es. Welche genau, sagt sie nicht.


Die Stadt ergänzt: "Leider war wegen einer Vielzahl beteiligter Firmen und Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung eine kompaktere Bauweise nicht möglich. Die im Rahmen des Gesamtkonzepts umgesetzten Punkte beinhalten, dass die Vorfahrtssituation für den Fahrradverkehr an der Einmündung Wittinger Straße von und zur Dammaschwiese durch entsprechende Fahrbahnmarkierung und Beschilderung verdeutlicht wird."

Weiterhin sei im Bereich des Fußgängerüberweges zur Mertensstraße/Spangenbergstraße die Fahrbahneinengung beseitigt worden und so mehr Raum für Begegnungsverkehr geschaffen. "Darüber hinaus ermöglicht eine Erweiterung der nördlichen Bordabsenkung den Fahrradfahrenden aus Richtung Spangenbergstraße einen höheren Fahrkomfort im Übergangsbereich zur Wittinger Straße. Zudem können Radler aus dem Ostteil der Wittinger Straße in Richtung Innenstadt weiterhin die Fahrbahn benutzen und müssen nicht auf die Nebenanlage wechseln", ist die Stadt überzeugt.

Nach dem Verlassen der Wittinger Straße in Richtung Norden biete eine rund sieben Meter breite Fahrradstraße "ausreichend Platz zum Begegnen von Fahrradfahrern und Fußgängern", so die Stadt weiter. Die Fortführung erfolge nach der vorfahrtberechtigten Querung der Mertensstraße über die als Fahrradstraßen ausgewiesenen Spangenbergstraße und den Altenhäger Kirchweg nach Altenhagen.


Achtung, geänderte Vorfahrt


Alle einmündenden und kreuzenden Straßen seien als Stoppstraßen gekennzeichnet. Besondere Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erfordere die Kreuzungsbereiche Prinzengarten/Albert-Schweitzer-Straße und Dörnbergstraße, da Verkehr aus diesen Straßen nunmehr wartepflichtig sei. Die zurzeit baustellenbedingt geänderte Vorfahrt im Kreuzungsbereich Dörnbergstraße/Altenhäger Kirchweg werde nach Abschluss der Arbeiten in Kürze wieder entsprechend angepasst.


In Altenhagen wird nun die Lachtehäuser Straße gequert. "Über eine Videodetektion würden Fahrradfahrer erfasst und können so die Fußgängersignalanlage beeinflussen, so die Stadt. Wenn der Kfz-Verkehr hält, könne die Lachtehäuser Straße sicher gequert werden. Nördlich der Lachtehäuser Straße sind die Straßen Am Feuerwehrhaus (mit erneuerter Fahrbahndeckschicht) und Am Reiherpfahl ebenfalls als Fahrradstraßen ausgewiesen.


Fahrradstraßen: Was ist erlaubt?

Der Name sagt es schon: Auf Fahrradstraßen ist nur Radverkehr erlaubt. Autos, Motorräder oder Lkw dürfen die Straße nur befahren, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt. Oft gilt diese Erlaubnis nur für Anlieger oder nur in einer Richtung.

  • Die Radler geben das Tempo vor. Autofahrer müssen sich nach deren Geschwindigkeit richten – selbst wenn es dann nur sehr gemächlich vorangehen sollte.

  • Generell dürfen Sie hier aber nicht schneller als Tempo 30 fahren. Auch Radfahrer müssen sich daranhalten.

  • Kinder unter acht Jahren müssen auch in der Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.

  • Auf Fahrradstraßen dürfen Radler nebeneinander fahren – auch, wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann.

  • Autofahrer müssen beim Überholen mindestens 1,50 Meter seitlichen Abstand zum Radfahrer einhalten. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie auf eine passende Gelegenheit warten. Das gilt übrigens generell – und nicht nur auf Fahrradstraßen.



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