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Anke Schlicht

Manfred Lork vs. Celler Allerland: So war der Prozessauftakt

Eigentlich wäre er bis 2031 Geschäftsführer der Celler Allerland gewesen. Im Juli 2023 wurde Manfred Lork jedoch gekündigt. Er zog gegen seinen früheren Arbeitgeber vor Gericht.


Eigentlich wäre er bis 2031 Geschäftsführer der Celler Allerland gewesen. Im Juli 2023 wurde Manfred Lork jedoch gekündigt. Er zog vor Gericht. (Foto: Anke Schlicht, privat; Montage)
Eigentlich wäre er bis 2031 Geschäftsführer der Celler Allerland gewesen. Im Juli 2023 wurde Manfred Lork jedoch gekündigt. Er zog vor Gericht. (Foto: Anke Schlicht, privat; Montage)

LÜNEBURG/CELLE. Sein Vertrag läuft bis 2031, eine solche Zeitspanne deutet auf Vertrauen und gute Zusammenarbeit hin. Ausfüllen wird der Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft „allerland“, die eine hundertprozentige Tochterfirma der Stadt Celle ist, sie jedoch nicht. Im April 2019 hatte Manfred Lork seine Tätigkeit als Geschäftsführer begonnen, im Juli 2023 wurde ihm fristlos gekündigt.


Ex-Geschäftsführer klagt gegen Kündigung


Zu einem Mediationsverfahren kam es nicht. Nun fanden sich beide Parteien vor dem Landgericht Lüneburg wieder, Manfred Lork akzeptiert die Kündigung nicht, sieht sein Arbeitsverhältnis nicht als beendet an, klagt gegen seinen früheren Arbeitgeber. Licht ins Dunkel, was hinter dem abrupten Abbruch des Arbeitsverhältnisses steckte, brachte der Verfahrensauftakt jedoch kaum.


Vorwurf: Lork informierte Aufsichtsrat nicht


Der vergleichsweise gewichtigste Vorwurf wurde ausgelöst durch Fehlverhalten und Verletzung der Compliance-Regeln durch einen leitenden Mitarbeiter, gegen den der Verdacht von Vorteilsnahme im Raum stand. Er habe rabattierte Materialien und Geschenke von beauftragten Firmen angenommen, sich zudem in der Wortwahl gegenüber Mitarbeitern vergriffen. Diese hatten sich beschwert, Lork versuchte die Schwierigkeiten intern zu klären, informierte den Aufsichtsrat jedoch nicht, was später als Versäumnis der Auskunftspflicht ausgelegt wurde.


„Es bestanden Zweifel, ob der Kläger seine volle Arbeitskraft zur Verfügung gestellt habe.“

Darüber hinaus soll Manfred Lork Nebentätigkeiten nicht angezeigt haben. „Es bestanden Zweifel, ob der Kläger seine volle Arbeitskraft zur Verfügung gestellt habe“, referierte die Richterin, es habe zahlreiche Fehltage gegeben. Zudem wird ihm zur Last gelegt, Möbelstücke aus einer aufgelösten Gästewohnung der „allerland“ benutzt und sich ungerechtfertigterweise Urlaubsansprüche auszahlen lassen zu haben. Eine Führungskraft habe er ohne Einbeziehung des Betriebsrates eingestellt.

Am 25. Oktober 2023 erfolgte dann die zweite Kündigung und am 22. Dezember 2023 sogar noch eine dritte.


Vergleich scheitert in Verfahrenspause


Dem Gericht obliegt es nun, zu bewerten, ob die Gründe „in ihrer Gesamtschau“ eine fristlose Kündigung rechtfertigen oder nicht. Wenn nicht, wird zu bewerten sein, ob der Zeitraum von acht Jahren in der Folge der vorzeitigen Verlängerung des Arbeitsvertrages bis 2031 hinsichtlich einer Abfindung zugrunde gelegt wird oder die Dauer bis zum ursprünglichen Vertragsende im Jahr 2025.

Ein Versuch, sich zu vergleichen, scheiterte in der Verfahrenspause, weitere Prozesstage werden folgen. Ob diese die eigentliche Frage, die hinter dem Vorgehen der Stadt Celle als Gesellschafterin der „allerland“ gegen Manfred Lork steckt, beantworten werden, ist eher unwahrscheinlich.

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