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Lärmaktionsplan der Stadt Bergen wird fortgeschrieben


BERGEN.Der Umgebungslärm gehört zu den stärksten Umweltproblemen in Europa. Um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu mindern und ein Konzept zur Lärmminderung festzulegen, wurde im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) erlassen. Die EU-ULR verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, in einem Turnus von spätestens 5 Jahren Lärmkartierungen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bereits bestehende Lärmaktionspläne zu prüfen und fortzuschreiben. Im Jahr 2019 wurde erstmalig ein Lärmaktionsplan für die Stadt Bergen aufgestellt. Dieser wird nun fortgeschrieben.


In der Stadt Bergen liegen mehrere Hauptverkehrsstraßen vor. Diese sind nach Definition der EU-ULR Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von mindestens 8.200 Kfz/24h)).

Im Gebiet der Stadt Bergen waren dies bei der aktuellen Kartierung:

-          Die Bundesstraße 3 (von der Kreuzung K22 bis zur Kreuzung Römstedtstraße/Am Weinberg)

-          Die Landesstraße 240 (von der Grenze der Stadt Bergen im Süden beim Klosterhof Salinenmoor bis zur Kreuzung K24 in Sülze)


Bei der Lärmaktionsplanung ist die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.05.2024 öffentlich ausgelegt. Zugleich werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Schriftliche Anregungen und Stellungnahmen können bis einschließlich 22.05.2024 eingereicht werden. Nähere Informationen und die dazugehörigen Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bergen (https://www.stadt-bergen.de/laermaktionsplan) eingesehen werden. Außerdem wird während des Auslegungszeitraumes jeweils dienstags eine Telefonsprechstunde (jeweils 10 bis 12 Uhr) unter der Rufnummer +49 159 06176710angeboten.


text: Stadt Bergen

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