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LeserMeinung zum Bericht „Neben Straßenbau auch Natur im Blick“




Ausgleichsmaßnahmen (bzw. eine Kompensation für Eingriffe) sind gesetzlich geregelt – also verpflichtend umzusetzen. Sie sind also nicht anderen Institutionen zu verdanken – auch nicht einer Bürgerinitiative. Dass OU-Befürworter die Aufstellung von Info-Tafeln begleiten, mag verdeutlichen, dass sie - gemeinsam mit der Straßenbaubehörde und der Stadt Celle - darüber einig sind, dass (aufgrund des Flächen-Verbrauchs für den OU-Bau) die schwerwiegenden Naturzerstörungen durch gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst gering gehalten werden müssen.

Es ist jedoch fragwürdig, ob die vor vielen Jahren angelegten Teiche einen ausreichenden Ausgleich bringen für den Verlust von Nahrungsgebieten der Altenceller Störche.

Bereits vor vielen Jahren (2008) war amtlich „planfestgestellt“ worden, dass auf dieser Osterloher Wiese neue Lebensräume geschaffen werden sollen durch Verbesserung von „Habitatbedingungen“:

Auf einer 10 ha-großen Fläche sollen 10 „Blänken“ (Tümpel: jeweils 200 – 500 m2 groß!) angelegt werden als Nahrungshabitat für Störche.

Sie sollen auch als Kompensation (Ausgleich) dienen für OU-bedingte Lebensraumzerstörungen von:

· 6,64 ha Verlust von Intensivgrünland der Auen,

· 8,4 ha Zerschneidung zweier Lebensraumkomplexe der Feldlerchen (in Altencelle und Lachtehausen)

· 10 ha Zerschneidung von Lebensraumkomplexen mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Totholzkäfer und Störche.

Erst im Januar 2023 wurde hier geringfügig - auf die Minimal-Fläche – nachgebessert, nachdem der BUND in der OU-Planfeststellungsbehörde zu 2 Maßnahmen nachgefragt hatte. Diese sollten bereits vor Baubeginn einen funktionstüchtigen Ausgleich bieten z.B. für die Störche und „bodenbrütende“ Lerchen und Rebhühner, sowie für Heuschrecken u.a.. Die aufgestellt Info-Tafel weist in ihrem Text auf die erhofft-zukünftige Entwicklung dieser Wiesen-Fläche hin: z.B. auch auf Auflagen, die in Bezug auf Mahd und Beweidungs-Einschränkung durch die „planfestgestellte Maßnahmen-Beschreibung“ amtlich vorgegeben sind. – Es bleibt zu hoffen, dass durch das Aufstellen einer Bank (Aussage OB Nigge) keine beunruhigend-beeinträchtigende Situation für die Störche eintritt.

Übrigens zeigt die Info-Tafel in der rechten unteren Ecke eine Straßen-Skizze zur zukünftigen Verkehrsführung: aus Richtung Beedenbostel/Lachendorf wird die L282 am geplanten Kreisel bei der K74-Einmündung enden. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wird man also nicht mehr über die Wittinger Straße in die Innenstadt fahren können. Der aus dem Osten kommende Verkehr soll dann der auf der neuen Umgehungsstraße bis zur B191 und dann weiter über die Lüneburger Straße in die Innenstadt fahren.

Helga Habekost, Celle

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