top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

Top-Rectangle_neutral_FA Celle! (2).gif
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
Anke Schlicht

Kollerscher Wald nicht komplett unter Schutz


Inga Marks vor dem Kollerschen Wald, an dessen Rettung die frühere Ratsfrau entscheidend beteiligt war. Foto: Peter Müller

CELLE. Ein 30 Meter langer Streifen des Kollerschen Waldes entlang der Zugbrückenstraße soll nicht unter Schutz gestellt werden. Hier könne man Bebauung zulassen, sagte im gestrigen städtischen Umweltausschuss Prof. Dr. Thomas Kaiser. Sein Büro ist von der Stadt Celle beauftragt worden, eine Verordnung auszuarbeiten, die das insgesamt rund 2,5 Hektar große Gelände in Klein Hehlen endgültig als Landschaftsschutzgebiet ausweist. Der Entwurf wurde in der gestrigen Sitzung vorgestellt und löste bei einigen Klein Hehlener Einwohnern, die sich unter den Zuschauern befanden, Irritation und Fragen aus.


Der Kollersche Wald befindet sich in privatem Besitz, er sollte komplett abgeholzt werden zum Zweck von Wohnbebauung. Allein das Engagement aus den Reihen der Celler Stadtgesellschaft verhinderte den Kahlschlag, ein Gutachten ergab, dass es sich gemäß dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz um ein schützenswertes Naturareal handelt. Seit März 2022 steht dieses Ergebnis fest, das Neue Rathaus hat daraufhin die o.g. Schutzgebietsverordnung in Auftrag gegeben.


„Sowohl ein Landschafts- als auch ein Naturschutzgebiet (NSG) wären als Kategorie in Frage gekommen“, erläuterte Kaiser. Anders als die Ufer der Aller sei der Kollersche Wald jedoch nicht als Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiet deklariert, was den Spielraum der Einstufung erweitere. Man habe sich für ein LSG entschieden, da dieser Status die hier relevanten Schutzaspekte eher abdecke, die Regeln sind weniger streng, z.B. für die Begehung. Ein NSG darf nur entlang der vorgegebenen Wege betreten werden, bei einem LSG gibt es kein Wegegebot.


Ein Satz seines Referates ließ aufhorchen: Weil es sich bei dem 30 Meter langen Streifen entlang der Zugbrückenstraße um geringerwertigen Kiefernforst handele, werde dieser ausgenommen, hier könne Bebauung zugelassen werden. Dieser Darstellung hielten einige Klein Hehlener entgegen: „Die Kiefern sterben langsam ab, vieles wächst nach, der Kiefernforst verwandelt sich in einen veritablen Mischwald.“


Befürchtungen der Fragestellerinnen bestehen unter anderem darin, dass ein mehrgeschossiger Riegelbau auf dem Streifen errichtet werden könnte. Ortsratsmitglied Christian Ceyp (CDU) hätte damit kein Problem: „Bauland und die Begehbarkeit sollte von Seiten der Stadt festgeschrieben werden.“ Umweltausschuss-Mitglied Johanna Thomsen wandte ein: „Warum versucht man nicht, ein Landschaftsschutzgebiet so groß wie möglich auszuweisen angesichts des Klimawandels?“


Stadtbaurätin Elena Kuhls berief sich auf Thomas Kaiser, hob auf die geringere Wertigkeit des Baumbestands ab. Der Experte hatte jedoch schon relativiert, auch der Streifen habe die Qualität eines LSG. Ob er in das geschützte Gesamtgebiet einbezogen werde, „ist eine politische Entscheidung“.

bottom of page