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Audrey-Lynn Struck

Infoveranstaltung zu Konsequenzen des PKK-Verbots im Bunten Haus


Foto: Susanne Romer

CELLE. Vor rund 20 Interessierten referierten Vertreter:innen der Initiativen „Women Defend Rojava“ und „Defend Kurdistan“ über Hintergründe und Folgen des PKK-Verbots im Bunten Haus Celle. Während des Kampfes gegen den ‚Islamischen Staat‘ wurde von der Linkspartei über die FDP bis hin zur CDU über eine Aufhebung des PKK-Verbots im Bundestag diskutiert. Schließlich waren es gerade die bewaffneten Kräfte der PKK, die vielen Êzîdinnen im Șengal die Flucht vor dem sogenannten „IS“ ermöglichten. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie die kurdische Freiheitsbewegung für die Menschenrechte in der Region eintritt. Aktuell scheint diese Debatte bereits vergessen und keine der Regierungsparteien äußert sich zu dem bald 30-jährigen Verbot, das Menschen kurdischer Herkunft politisches und kulturelles Engagement in der BRD erschwert.


Die Referentinnen schilderten, dass auf Grundlage des PKK-Verbots Aktivitäten wie die Teilnahme an Demonstrationen und sogar das Mitwirken an Kulturvereinen zu politischer Verfolgung führen. Wie Anwesende eindrucksvoll aus eigener Erfahrung berichteten, bedeutete dies für sie schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre durch Hausdurchsuchungen, Besuch von Polizei auf der Arbeitsstelle oder hohe Geldstrafen sowie Androhung von Abschiebung für die Teilnahme an Demonstrationen. Seit dem politischen Entschluss im Jahr 2010, mutmaßliches Wirken für die PKK nach dem Terrorparagrafen 129b zu verfolgen, werden völlig legale Handlungen mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft – mit der Begründung, diese werden im Auftrag der PKK durchgeführt. Aus diesem Grund sitzen derzeit 12 Personen in Deutschland im Gefängnis.


In diesen Verfahren ist besonders bemerkenswert, dass die Ursachen für das politische Engagement und oft auch der Fluchtgeschichte der Betroffenen zumeist gar nicht erwähnt wird. Die Geschichte der Massaker, Vertreibung und politischer Morde und Verfolgung der kurdischen Bevölkerung durch den türkischen Staat bleibt höchstens eine Randnotiz vor Gericht. So hält es die deutsche Regierung im Fall der Kurd:innen ähnlich wie der Reichskanzler von Bethmann Hollweg 1915: „Unser einziges Ziel ist es, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig, ob darüber Armenier zugrunde gehen oder nicht.“


Die informative Veranstaltung mit bewegenden Schilderungen von Betroffenen

motivierten die Besucher:innen sich für die Menschenrechte hier in Deutschland einzusetzen.