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*Aktualisiert* Havliza widerspricht Buschmann - Konsequenzen für Fall Frederike von Möhlmann


Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. Foto: Peter Müller/Archiv
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. Foto: Peter Müller/Archiv

HANNOVER/CELLE. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) weist einen Vorstoß ihres Bundeskollegen Marco Buschmann (FDP) zurück. Damit macht sie sich auch dafür stark, dass der Fall der 1981 ermordeten Frederike von Möhlmann aus Hambühren nicht zu den Akten gelegt wird. Der Bundesrat hat im September 2021 grünes Licht für die Wiederaufnahme von Strafverfahren bei schwersten Verbrechen gegeben. In durch Freispruch rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren soll auf diesem Weg doch noch eine Verurteilung möglich werden. Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann hat sich heute presseöffentlich geäußert, das Gesetz erneut prüfen zu wollen.


Dazu äußert sich Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) wie folgt: „Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben, es ist Ende Dezember in Kraft getreten. Wir haben die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen umgehend darüber informiert. Die Wiederaufnahme von Mordverfahren wird also jetzt geprüft, wenn neue Beweismittel vorliegen. Der ewige Bestand eines Freispruchs in solchen Fällen trotz nunmehr vorliegender erdrückender Beweismittel ist für unsere Rechtsordnung ein nicht hinnehmbarer, vor allem für die Hinterbliebenen. Die neuen Vorschriften sind in einem parlamentarischen Verfahren gründlich diskutiert und geprüft worden, namhafte Verfassungsrechtler haben sich zustimmend geäußert.“


Zum Hintergrund erläutert das Niedersächsische Justizministerium: "Nach § 362 Nr. 5 StPO ist nunmehr die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes, Völkermordes, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens gegen eine Person verurteilt wird. Zu denken ist insbesondere an Fälle, in denen durch neue Kriminaltechnik ein Tatnachweis doch noch erfolgen kann. In diesem Kontext war der in Niedersachsen spielende Fall „Frederike von Möhlmann“ bereits mehrfach Gegenstand öffentlicher Berichterstattung."


*Heute (12. Januar 2022) hat auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Uwe Schünemann gefordert: "Das Gesetz zur Wiederaufnahme von Mordverfahren darf nicht zurückgenommen werden."


Mit dem Gesetz solle in§ 362 StPO die Möglichkeit der Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen bei Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erweitert werden. „Das Festhalten an einem Freispruch bei einem Mord, wohlwissend, dass es dank modernster Kriminaltechnik einen Täter gibt, führt zu einer unerträglichen Situation für die Angehörigen der Opfer,“ so Schünemann.


„Es verletzt auch in eklatanter Weise das Rechtsgefühl vieler Menschen. Dieses Gesetz der großen Koalition war daher überfällig und wurde von vielen Opferverbänden zu Recht eingefordert, wie vom Weißen Ring im Fall der 1981 in Niedersachsen vergewaltigten und ermordeten Frederike von Möhlmann. Das nun der neue Bundesjustizminister dieses Gesetz wieder einkassieren will, ist ein schlechter Scherz und ein Schlag in das Gesicht der Angehörigen von Mordopfern, so Schünemann weiter.


„Das Gesetz wurde ausführlich im Bundestag und Bundesrat beraten. In diesem Zuge wurden auch verfassungsrechtliche Bedenken umfassend diskutiert. Neue Technologien wie die DNA-Analyse, müssen auch ihren Niederschlag im Strafprozessrecht finden. Die Haltung des Bundesjustizministers ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass die FDP keine Antworten auf neue Ermittlungsmethoden bei der Strafverfolgung findet“, so Schünemann abschließend


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