top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg

Anzeigen

IKK classic
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
celler initiative-stadtradeln.jpg

Gemeinde Wietze beschließt Maßnahmen zur Entlastung von Hochwasserbetroffenen



WIETZE. Die Gemeinde Wietze setzt sich aktiv für die Unterstützung der von Hochwasser und Grundhochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. „Um die Folgen dieser Naturereignisse abzumildern, werden spezielle Maßnahmen ergriffen, um den Betroffenen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Bereits am vergangenen Dienstag hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietze konkrete Maßnahmen beschlossen“, so Bürgermeister Wolfgang Klußmann. Im Einzelnen sind dies:


1. Zentrale Sandsackentsorgung Am Samstag, 17. Februar von 9 bis 13 Uhr, können an der Grünabfallannahmestelle befüllte Sandsäcke entsorgt werden. Es wird darum gebeten, die Sandsäcke vor Ort zu entleeren, bevor sie der Entsorgung zugeführt werden. Der Sand darf nur in unbelastetem Zustand, z.B. frei von Schmierstoffen, entsorgt werden.


2. Kostenlose Sperrmüllentsorgung

Allen Wietzerinnen und Wietzern, die von den Hoch- und Grundhochwasserereignissen betroffen sind, wird eine kostenlose Sperrmüllentsorgung angeboten. Betroffene können wählen, ob die Abfuhr durch den Abfallzweckverband Celle im Februar / März oder im April / Mai erfolgen soll. Die Anmeldung für die Sperrmüllentsorgung ist vom 07.02. bis zum 15.02.2024 online unter www.wietze.de/hochwasser oder telefonisch unter 05146-5070 möglich. Die genauen Termine für die Abfuhr werden rechtzeitig mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass die Sperrmüllabfuhr nur für Haushalte in der Gemeinde Wietze, die vom Hochwasser bzw. Grundhochwasser betroffen sind, angeboten werden kann Für die Einordnung, was als Sperrmüll gilt, sollten die Vorgaben des Abfallzweckverbandes unter https://www.zacelle.de/sperrmuell beachtet werden.


3. Erlass feuerwehrbedingter Kosten

Nach der Kostensatzung der Freiwilligen Feuerwehr sind Einsätze, die durch das Auspumpen von Kellern und ähnlichen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Hochwasser entstanden sind, grundsätzlich kostenpflichtig. Aufgrund der außergewöhnlichen Belastung für viele Betroffene wird auf diesen Kostenersatz verzichtet.


Aktuelle Beiträge
bottom of page