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Gefahr von Wildunfällen im Herbst: Was tun um Strafen zu vermeiden?

Rehbock im Sprung im Wald.
Rehe, Hirsche und Wildschweine sind im Herbst verstärkt auf Futtersuche. (Bild: Pixabay)

CELLE. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten in diesen Tagen besonders aufmerksam auf Landstraßen unterwegs sein, denn im Herbst ist die Gefahr von Wildunfällen besonders hoch. Dämmerung und Berufsverkehr fallen zusammen und zu diesen Zeiten sind viele Tiere wie Rehe, Hirsche und Wildschweine auf Futtersuche. In Waldgebieten können sie sich am Straßenrand aufhalten und ohne Vorwarnung über die Fahrbahn laufen. Polizei und Jägerschaft raten zu äußerster Vorsicht.


Wild ist jetzt verstärkt auf Futtersuche


„Das Wild ist im Herbst sehr aktiv“, erläutert Celles Kreisjägermeister Helge John. „Die Tiere sind unterwegs und fressen sich Vorräte an, beispielsweise Eicheln.“ Dabei würden sich die Tiere nicht anders verhalten als sonst. Durch die Zeitumstellung an diesem Wochenende würde sich allerdings das Verhalten der Menschen ändern. Die verschobenen Verkehrszeiten würden sich vor allem im Oktober und November mit den Aktivzeiten der Tiere überschneiden. „Von Dezember bis Februar wird das dann besser, weil das Wild sich weniger bewegt.“


Warnschilder ernst nehmen, vorsichtig fahren


Um Wildunfälle zu vermeiden, rät die Polizei dazu, in gefährlichen Bereichen langsamer zu fahren, bremsbereit zu sein und das Fernlicht zu nutzen. Wird Wild gesichtet, sollte abgeblendet, gehupt und gebremst werden. Auch wenn nur ein Tier zu sehen ist, können weitere folgen. Nach einem Unfall sollte die Polizei verständigt und eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt werden. „Wer aufmerksam fährt und Warnschilder ernst nimmt, schützt sich, andere und die Tiere“, heißt es dazu von der Celler Polizei.


Bei Wildunfall immer die Polizei verständigen


Sollte es zu einem Wildunfall kommen, rät Helge John ebenfalls dazu, immer die Polizei zu rufen, auch bei kleineren Tieren wie Füchsen oder Dachsen. „Es gibt da keine Grenze“, so der Kreisjägermeister. „Und Sie wissen auch nicht gleich, ob das Tier tot ist. Das können aber Jagdausübungsberechtigte beurteilen, der von der Polizei gegebenenfalls gleich mit verständigt werden.“  


Bis zu 25.000 Euro Bußgeld oder Freiheitsstrafe möglich


Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, riskiert hohe Bußgelder und Strafen. Fahrerflucht liegt laut Polizei nicht vor, da bei herrenlosem Wild keine geschädigten Personen entstehen. Das Nichtanzeigen eines Wildunfalls mit Rehen, Hirschen oder Wildschweinen kann nach dem Niedersächsischem Jagdgesetz jedoch mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wird ein angefahrenes Tier lebend zurückgelassen, könnte dies als Tierquälerei gewertet werden und eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

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