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Ganztag in Grundschulen: Betreuung in den Ferien gesichert – So hoch sind die Kosten

Kinder von hinten auf Stühlen blicken auf zwei Frauen mit Buchstaben in den Händen.
Am 1. August tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Kraft. (Themenbild: Pexels)

CELLE. Im Landkreis Celle sind die letzten Weichen für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen nach den Sommerferien 2026 gestellt worden. Der Kreistag hat kürzlich eine Satzung verabschiedet, mit der die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung in Ferienzeiten ab dem Schuljahr 2026/27 geregelt werden soll. Kurz darauf folgte die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden. Mit dieser Einigung soll die Ganztagsbetreuung an Grundschulen während der Schul- und auch während der Ferienzeiten sichergestellt werden.


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 1. August 2026


Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter tritt am 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für alle Kinder der Ersten Klasse und wird in den Folgejahren schrittweise um jeweils eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll der Rechtsanspruch für alle Grundschülerinnen und Grundschüler umgesetzt werden. Sie haben damit Anspruch auf ganztägige Förderung an fünf Werktagen in der Woche für acht Stunden. „Der Rechtsanspruch erstreckt sich auch auf die Ferienzeiten mit Ausnahme von Schließzeiten im Umfang von vier Wochen, so dass eine Ferienbetreuung in einem Gesamtumfang von bis zu acht Wochen für Grundschulkinder sicherzustellen ist“, heißt es in einer Erläuterung des Landkreises.


Rund 9,7 Millionen Euro im Landkreis Celle eingeplant


Der Landkreis Celle ist bei uns der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat somit die Verantwortung für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs. Nach eigenen Angaben sind in diesem Jahr 2,25 Millionen Euro im Haushalt eingeplant, um den Anspruch umzusetzen. 2027 sind es demnach fast 7,4 Millionen Euro. Allein für die Ferienbetreuung 2027 werden 677.424 Euro veranschlagt.


Ferienbetreuung kostet 100 Euro pro Kind und Woche


In der vom Kreistag verabschiedeten Satzung ist unter anderem geregelt, dass für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern ein Kostenbeitrag von 100 Euro pro Woche und Kind erhoben wird. Kosten für Verpflegung, Eintrittsgelder und Materialien sind darin nicht enthalten. Die Betreuung kann demnach nur wochenweise in Anspruch genommen werden. Anmeldung und Platzvergabe soll über die Städte und Gemeinden laufen. Die Kosten werden für das jeweilige Ferienangebot vorab erhoben, dafür kommt ein schriftlicher Bescheid vom Landkreis.  


Landkreis arbeitet mit Städten und Gemeinden zusammen


Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden hat der Landkreis Eckpunkte für die Erfüllung des Rechtsanspruchs erarbeitet, sowohl für die Unterrichtstage als auch für die Ferienzeiten. Eine entsprechende Vereinbarung ist kürzlich unterzeichnet worden. Darin ist unter anderem geregelt, dass der Landkreis einen Ausgleich zahlt, wenn der Gemeinde für die übernommene Aufgabe Kosten entstehen, die nicht durch das Land getragen werden, so wie es eigentlich zugesichert ist.


Ferienangebot in den Gemeinden wird bei Bedarf ausgebaut


„Ziel ist es, die gemeindliche Infrastruktur zu nutzen und an Unterrichtstagen die bestehenden Ganztagsangebote in den Grundschulen zu einem rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangebot weiterzuentwickeln“, heißt es dazu vom Landkreis. In den Ferien sollen die vorhandenen Angebote der Gemeinden weiter bestehen bleiben und bei Bedarf ausgebaut werden.

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