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Führerscheinumtausch nur mit Termin


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Foto: blende11.photo / stock.adobe.com


CELLE. Der Landkreis weist nach anderslautenden Medienberichten darauf hin, dass der Umtausch eines alten Führerscheins nur mit einem vorab vereinbarten Termin möglich sei. Bis zum 19.01.2023 sollen die Jahrgänge 1959 bis 1964 alte Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 – also Führerscheine nicht im Scheckkartenformat – umtauschen. In den Folgejahren folgen weitere Jahrgänge für diesen gestaffelten Umtausch.


Termine können unter https://www.terminland.eu/lkcelle/?m=1003026 online gebucht werden. Auch können Termine telefonisch unter der 05141 916 1570 vereinbart werden. Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 30,30 Euro. In dieser Gebühr ist ein Direktversand des neuen Führerscheins an die Wohnadresse inbegriffen, sodass kein zweiter Termin im Straßenverkehrsamt erforderlich ist.

Ist die Fahrerlaubnis außerhalb des Landkreises Celle erworben worden, ist vor dem Umtausch eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde zu beantragen. Dieses geht in der Regel online, telefonisch oder schriftlich. Die Karteikartenabschrift wird dann dem Landkreis Celle direkt zugeleitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bereits jetzt alle verfügbaren Termine zum 19.01.2023 ausgebucht sind. Freiwerdende Termine werden regelmäßig wieder zur Verfügung gestellt. Es ist daher nicht möglich, alle Umtausche innerhalb dieser Frist durchzuführen. Die Fahrerlaubnis verliert nicht ihre Gültigkeit, wenn der Führerschein nicht fristgerecht getauscht werden konnte.

Umtauschfristen in den Folgejahren: Jahrgänge 1965 bis 1970: 19.01.2024 Jahrgänge 1971 oder später: 19.01.2025 Jahrgänge vor 1953: 01.01.2033

Für die ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Alter des Dokuments gestaffelt: Ausstellungsjahre 1999 – 2001: bis 19.01.2026 Ausstellungsjahre 2002 – 2004: bis 19.01.2027 Ausstellungsjahre 2005 – 2007: bis 19.01.2028 Ausstellungsjahr 2008: bis 19.01.2029 Ausstellungsjahr 2009: bis 19.01.2030 Ausstellungsjahr 2010: bis 19.01.2031 Ausstellungsjahr 2011: bis 19.01.2032 Ausstellungsdatum bis 18.01.2013: bis 19.01.2033

Danach ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und weisen ein entsprechendes Gültigkeitsdatum aus.

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