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Celle Heute

Freigesprochener Verdächtiger im Mordfall Frederike aus Hambühren darf nicht wieder angeklagt werden



Der Mordverdächtige im Fall Frederike von Möhlmann, der gegen eine erneute Einleitung seines Strafverfahrens eine Beschwerde eingereicht hat, hat vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen.


Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, im Jahr 1981 die damals 17-jährige Schülerin aus Hambühren vergewaltigt und getötet zu haben. Das daraufhin gegen ihn geführte Strafverfahren endete 1983 mit einem Freispruch. Im Februar 2022 wurde das Verfahren wegen neuer Beweismittel aufgrund der Ende 2021 in Kraft getretenen neuen Reform wiederaufgenommen.


Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 ermöglichte es, Tatverdächtige auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal den Prozess zu machen. Das Verfassungsgericht hat nun aber die Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren gekippt. Nur auf Basis neuer Beweise können freigesprochene Verdächtige laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden.


Foto: Adobe Stock


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