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Eltern mit Baby auf Krad unterwegs




HAMBÜHREN. Am 09.05.2023 gegen 13:45 Uhr pberholte ein ziviler Streifenwagen einen Motorroller und bemerkte dabei drei Personen auf dem Fahrzeug. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass neben dem 47 Jahre alte Kradfahrer und seiner 25-jährigen Beifahrerin auch ihr gemeinsames fast einjähriges Kind zwischen ihnen saß.


Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem hatte das Baby auf der 300 ccm großen Maschine keinen geeigneten Schutzhelm getragen, sondern lediglich einen Fahrradhelm. "Hierzu der Hinweis, dass auf dem Motorrad grundsätzlich ein geeigneter Schutzhelm zu tragen ist. Der Schutzhelm ist geeignet wenn er mindestens die ECE Norm 22.05 erfüllt. Zudem ist ein Motorrad nur zur Mitnahme sovieler Personen bedacht, wie auch Sitzplätze, Fußrasten und Haltemöglichkeiten vorhanden sind. Aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1, unter dem Punkt S.1, ist die Anzahl der Sitzplätze notiert. In der Regel sind auf einem Motorrad nur zwei Sitzplätze vorhanden", so die Polizei.

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