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"Ein Königreich" für eine Heizung? Landgericht verbietet krude AGB


Reichsbürger
Screenshot veritherm-heizungsfachshop.org


HANNOVER. Wer bestellt, besitzt temporär die Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland und muss sich an das dort geltende Recht halten? Diesem Geschäftsgebaren eines Onlineshops schiebt die Verbraucherzentrale Niedersachsen nun einen Riegel vor. Die Unterlassungsklage gegen den Besitzer des Veritherm Heizungsfachshops war erfolgreich. Dieser darf entsprechende Hinweise nun nicht mehr auf seiner Website, Rechnungen und Co. verwenden. Heute, Stand 4.3.2022, sind diese aber noch auf der Unternehmensseite präsent.

Ein Verbraucher suchte Rat bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Veritherm Heizungsfachshop informiert darüber, dass Kunden für die Dauer der Geschäftsbeziehung „eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) besitzen“. Bei Vertragsstreitigkeiten seien somit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des Königreichs Deutschland zu wählen. Der Ratsuchende möchte aber nicht dem Königreich Deutschland angehören – auch nicht temporär – und scheute deshalb die Zahlung seiner Handwerkerrechnung.

„Eine solche Rechtswahlklausel findet sich normalerweise zwischen Geschäftspartnern, die nicht im gleichen Land sitzen“, sagt Tiana Schönbohm von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und stellt klar: „Königreich Deutschland ist aber keine zulässige Rechtswahl.“ Dem stimmte auch das Landgericht Hildesheim mit seinem Urteil am vergangenen Dienstag zu. Der Heizungsfachshop muss seine Geschäftsbedingungen nun anpassen.

„Finden Verbraucher einen solchen Satz beispielsweise auf ihrer Rechnung, hat das keine weiteren Auswirkungen. Sie sollten sich nicht verunsichern lassen, denn eine Rechtswahlklausel im Zusammenhang mit dem Königreich Deutschland ist unwirksam“, erläutert die Rechtsexpertin. Dennoch müsse die Rechnung natürlich bezahlt werden.


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