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"Corona-Immunität": nach Infektion zwei Monate, nach Impfung unbefristet


Wie lange ist man nach einer Corona-Infektion immun? Laut Gesetzeslage nur zwei Monate.
Wie lange ist man nach einer Corona-Infektion immun? Laut Gesetzeslage nur zwei Monate. Foto: Igor Link / stock.adobe.com

CELLE. Wer in diesen Tagen einen „Genesenen-Nachweis“ des Gesundheitsamtes zugeschickt bekommt, erhält damit auch die Information, für welchen Zeitraum er als „genesen“ gilt. Entgegen den häufig kommunizierten „drei Monaten“ sind es für Ungeimpfte allerdings nur zwei. Denn genesen ist man laut Definition im Rahmen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nach einer Corona-Infektion erst ab dem 28. Tag nach Testdatum und dann bis zum 90. Tag nach Test, also 62 Tage lang. „Die Gültigkeit dieses Genesenennachweises wurde von 6 Monaten auf 90 Tage nach Abnahme des positiven Tests reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben. Als genesen gilt eine Person ab dem 28. Tag nach positivem Abstrich, weil davon ausgegangen wird, dass es 28 Tage dauert, bis sich nach der Infektion eine Immunität gegen das Virus aufgebaut hat“, erläutert Landkreissprecher Tore Harmening dazu auf Nachfrage von CELLEHEUTE.


Wer vor einer Infektion vollständig geimpft war, könne in Apotheken ein (Genesenen-)Zertifikat erhalten, das eine Gültigkeit von 180 Tagen hat, teilt der Landkreis weiter mit. Im Genesenennachweis des Gesundheitsamtes wird darauf allerdings nicht hingewiesen. Das scheint auch gar nicht notwendig zu sein. Denn: „Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Ge­nesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die inner­deutsche Verwen­dung bisher unbefristet“, heißt es auf der Web-Site „Zusammen gegen Corona“ des Bundesministeriums für Gesundheit. Lediglich für Reisen ins EU-Ausland gibt es derzeit eine Befristung des Geimpften-Status von 270 Tagen, also neun Monaten.


Während bei Ungeimpften somit für die Politik klar zu sein scheint, dass sie sich bereits 90 Tage nach Auftreten von Symptomen bzw. nach dem PCR-Test erneut infizieren können, legt sich das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Geimpfte diesbezüglich nicht auf einen bestimmten Zeitraum fest: „Derzeit sind noch keine Angaben zu Auffrischimpfungen und entsprechenden Intervallzeiten veröffentlicht“, heißt es auf der Web-Site des PEI. Der Landkreis erklärt: „Man muss unterscheiden zwischen einer Immunität durch Infektion (Genesenenstatus) und einer Immunität durch vollständigen Impfschutz. Es gibt bislang noch keine Vorgaben zur Dauer der durch vollständige Impfung erworbenen Immunität. Da läuft bislang also kein Immunstatus ab wie bei Immunität durch Infektion.“


Aufgrund der derzeit praktizierten Vergabe von Genesenen- und Geimpftenstatus könnte man also folgendes Fazit ziehen: Ungeimpfte, die sich infizieren, haben erst ab dem 28. Tag nach ihrer Infektion einen Immunschutz aufgebaut, der dann 62 Tage lang anhält. Geimpfte, die eine Corona-Infektion durchmachen, sind ebenfalls nach 28 Tagen immun – dann aber für 180 Tage, sprich ein halbes Jahr. Wer zwei mal (also „vollständig“) geimpft ist, besitzt demgegenüber offenbar Immunität ohne zeitliche Begrenzung. Trotzdem wird bereits ab drei Monate nach der zweiten Impfung eine Booster-Impfung empfohlen.


Als wäre nicht alles schon undurchsichtig genug, gibt es noch einen weiteren Weg zur Immunität. Den erläutert der Landkreis wie folgt: „Der dritte Weg zur Immunität geht über eine Kombination von Infektion und Impfung. Was die verschiedenen Kombinationen zwischen Infektion und Impfung betrifft, sind auf den Seiten des PEI Ausnahmetatbestände aufgeführt, bei denen mit nur einer Impfung ein vollständiger Impfschutz erreicht wird. Grundsatz ist, dass eine Impfstoffdosis ausreichend ist, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen, wenn man nach durchgemachter Infektion geimpft wird bzw. nach einmaliger Impfung eine Infektion durchmacht. Die Infektion wird also sozusagen wie eine Impfung gewertet. Damit wird ein vollständiger Impfschutz erreicht.“

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