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Bundespolizei für das Stadtderby gut vorbereitet

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  • vor 6 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit
Blaulicht
Symbolbild: WIX

CELLE/HANNOVER/HAMBURG. Am morgigen Freitag, den 23. Januar 2026 findet um 20:30 Uhr das Hamburger Stadtderby zwischen dem FC St. Pauli und dem Hamburger SV statt.


Die Bundespolizeidirektion Hannover erwartet wie gewohnt innerstädtisch zahlreiche bahnseitig anreisende Fans. Im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich werden daher der Hauptbahnhof Hamburg sowie zentrale S-Bahnhöfe der Hamburger Innenstadt in Richtung der Austragungsstätte, dem Millerntor-Stadion, insbesondere in der An- und Abreisephase zusätzlich zum ohnehin erhöhten Reisendenaufkommen am Wochenende durch die Fangruppierungen der beiden Fußballvereine stark frequentiert sein.


Um die Sicherheit der Fans wie auch aller anderen Bahnreisenden zu gewährleisten, wird ein bewährtes Einsatzkonzept mit zusätzlichen bundespolizeilichen Einsatzkräften umgesetzt.


In enger Kooperation mit der Polizei Hamburg wird es zudem einen gemeinsamen Einsatzabschnitt geben, um bei größeren polizeilichen Lagen unmittelbar abgestimmt vorgehen zu können.

Lageabhängig, beispielsweise um das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen zu unterbinden, ist mit polizeilichen Absperrmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu rechnen.


Bei störendem Verhalten einzelner Personen oder Gruppierungen wird unmittelbar polizeilich eingeschritten und Straftaten konsequent verfolgt.


Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Herr Michael Schuol, sieht dem Derby positiv gestimmt entgegen: "Wir sind gut auf das Derby vorbereitet. Wir setzen auf Kooperation und eine friedliche Fankultur der jeweiligen Seiten. Sofern es aber doch zu körperlichen Auseinandersetzungen und insbesondere Gefährdungen Unbeteiligter kommen sollte werden wir konsequent reagieren!"


Hingewiesen wird ausdrücklich auf das am Hauptbahnhof Hamburg (ausschließlich Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor bestehende Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art (*) sowie auf das bestehende Waffenverbot im ÖPNV, welches in der bundespolizeilichen Zuständigkeit für alle Strecken der S-Bahn samt den dazugehörigen Bahnhöfen gilt.



Text: Polizei

CELLEHEUTE

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