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BUND Kreisgruppe Celle: Vegetationsschutzsatzung nur Feigenblatt


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CELLE. In seiner kommenden Sitzung wird der Celler Stadtrat über die Neufassung der sogenannten „Vegetationsschutzsatzung“ abstimmen. Aus Sicht der BUND-Kreisgruppe Celle eine Mogelpackung, die der Rat ablehnen muss.


Vegetationsschutz – das klingt erst einmal gut. Schließlich zählen Bäume auch zur Vegetation und man möchte meinen, dass die in Kürze im Celler Stadtrat zur Abstimmung stehende „Vegetationsschutzsatzung“ die größere Variante einer Baumschutzsatzung ist. Letztere ist in vielen Städten und Gemeinden seit Jahren etabliert. Beim genauen Blick in die Beschlussvorlage wird jedoch klar: Das ist mitnichten der Fall.


„Im Anhang an die Satzung ist ein illustrer Kreis von Bäumen hinterlegt, vorwiegend auf Privatgelände liegend, die nach dem Willen der Stadt unter Schutz stehen“, erklärt Ute Reich, Sprecherin der Baumschutzgruppe der BUND-Kreisgruppe Celle. Die Liste umfasst gerade einmal 999 Zeilen. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl schützenswerter Bäume in Celle um ein Vielfaches höher liegt“, sagt Reich. Hinzu komme, dass die Stadt die Schutzbestimmungen für die ohnehin löchrige Liste lax auslege: „Im selben Entwurf findet sich ein Anhang mit 79 Bäumen, die vom ursprünglichen Schutz befreit werden“. Sie sind somit „frei“ und können gefällt werden. Bei vielen ist dies schon geschehen.



Aus Sicht der BUND-KG Celle stellt die vorgelegte Vegetationsschutzsatzung kein taugliches Mittel dar, um den Schutz des durch den Klimawandel bedrohten Baum- und Vegetationsbestandes in Celle zu gewährleisten. „Allein in der Saison 2021/22 wurden nach unseren Zählungen über 500 Altbäume gefällt. Selbst wenn Ersatzpflanzungen erfolgen, ist deren Heranwachsen wegen häufiger Dürreperioden nicht gesichert.“, so Ute Reich. Einziger Weg kann laut Reich nur eine Regelung nach dem Vorbild der Hannoverschen Baumschutzsatzung sein, „oder eine Vegetationsschutzsatzung, die diesen Namen auch verdient.“

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