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Bund der Steuerzahler: "Fünf Vizepräsidenten sind zu viel"


Foto: artfocus / stock.adobe.com

HANNOVER. Der Bund der #Steuerzahler sieht die Gefahr eines politischen Fehlstarts in die 19. Legislaturperiode, wenn der Niedersächsische #Landtag die Zahl der eigenen #Vizepräsidenten wie offenbar geplant aufstocken sollte.


"In diesen krisenhaften Zeiten ist Bescheidenheit und Sparsamkeit an der Spitze des Parlamentes angesagt. Eine Verringerung der Zahl der Landtagsvize wäre deshalb das richtige Signal, nicht eine Erhöhung aus parteitaktischen Motiven", erklärt Vorsitzender Bernhard Zentgraf.


Der Bund der Steuerzahler beruft sich auf mutmaßliche Pläne, nach denen die Fraktionen von SPD und CDU je zwei und die grüne Fraktion einen Vizepräsidenten der Parlamentspräsidentin zur Seite stellen wollen. Die AfD-Fraktion habe einen weiteren Kandidaten nominiert, den die anderen Landtagsfraktionen Presseberichten zufolge die Zustimmung verweigern wollen. In der abgelaufenen Wahlperiode waren vier Vizepräsidenten bestellt.


Vier Fraktionen, sechs Präsidenten?

Der Bund der Steuerzahler hält es weder von der Sache her gerechtfertigt noch für politisch vernünftig, wenn in einem #Landesparlament mit vier Fraktionen die Spitze des Präsidiums auf sechs Abgeordnete aus drei Fraktionen erweitert wird. "Diese Aufstockung ist schwer zu vermitteln, wenn gleichzeitig eine vierte Fraktion bei der Vergabe der gut dotierten Posten ausgeklammert wird", meint Zentgraf. Der Niedersächsische Landtag sollte stattdessen den positiven Beispielen anderer Landtage folgen und die Zahl der Vizepräsidenten auf zwei oder drei Abgeordnete begrenzen.


So kommen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und das Saarland mit je zwei Vizepräsidenten bei überwiegend fünf bis sechs Landtagsfraktionen aus. Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben in ihren Parlamenten drei Vizepräsidenten bei jeweils fünf Fraktionen bestellt. Lediglich Hessen, Bayern und neuerdings Schleswig-Holstein leisten sich fünf Vizepräsidenten, bei allerdings fünf und sechs Fraktionen im Landtag, so der Steuerzahler-Bund.


Nach dem Niedersächsischen Abgeordnetengesetz erhöht sich die Grundentschädigung ("Diät") für Vizepräsidenten auf140 v.H., was einem monatlichen Zubrot von knapp 3.000 Euro entspricht.

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