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Beachclub am Allerstrand – Stadt handelte rechtswidrig


Strand Aller-Nordarm Celle Beachclub
Foto: Anke Schlicht

CELLE. Die Stadtverwaltung hat mit ihrem Vorgehen hinsichtlich des Beachclubs „Allerseits“ im vergangenen Jahr nicht nur vielen Jugendlichen einen Treffpunkt genommen, sondern auch rechtswidrig gehandelt.


Dieses geht aus einem Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt hervor, das der Fachaufsichtsbeschwerde eines Celler Bürgers in weiten Teilen Recht gibt. Nach rechtlicher Überprüfung des Sachverhalts kam die Behörde zu dem Ergebnis, „dass die Errichtung und der Betrieb des Beachclubs ‚Allerseits‘ auf dem Allerstrand gegen naturschutzrechtliche Vorschriften verstießen“. Der Allerstrand befinde sich in einem Naturschutzgebiet, das als FFH-Gebiet gesichert ist. Projekte seien vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-/FFH-Areals zu überprüfen.


Im August 2021 öffnete der Beachclub seine Tore, womit der Öffentlichkeit der Aufenthalt am Strand verwehrt blieb – die Betreiber duldeten nur verzehrwillige Gäste. Vor dem Startschuss für die Partyzone hatten die Gastronomen zusätzlichen Sand aufgetragen, Tische, Stühle, Liegen, Sonnenschirme, Kübel mit artfremden Pflanzen aufgestellt, nutzten mobile Container, installierten eine Beleuchtungsanlage sowie Lautsprecherboxen, obwohl der Strand Teil des Naturschutzgebietes „Allerniederung bei Klein Hehlen und Celle“ ist. Dieses beschloss der Rat im Februar 2021, im April trat die Naturschutzverordnung in Kraft, die im Bereich des Aller-Nordarmes das Betreten und den Aufenthalt an den Uferstreifen lediglich mit einem Abstand von 10 Metern, bemessen von der Uferlinie, zulässt. Eine Ausnahme bildet der Strand, an dem der Aufenthalt von 8 bis 23 Uhr erlaubt ist.

Kurze Zeit nach Inkrafttreten des Reglements pachtete die Stadt Celle den Strand an dieser Stelle des Flusses vom Wasser- und Schifffahrtsamt und verpachtete ihn gebührenfrei unter an einen Gastronomieunternehmer zur privatgewerblichen Nutzung als Beachclub. Zuvor hatte das Rathaus eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Allerauenpark“ veranlasst, eigens für die Fläche und die Belange des Beachclubs jedoch keine Untersuchung initiiert. Dieses wertet das Umweltministerium als Versäumnis.


Man habe die Stadt Celle darauf hingewiesen, „dass der Betrieb des Beachclubs in der Art und Weise, wie er betrieben wurde, rechtswidrig war“. Im November 2021 veranlasste das Neue Rathaus die Räumung des Beachclubs, der Pachtvertrag mit dem Gastronomen lief Ende 2021 aus.

Bevor der Celler Bürger sich zu einer Fachaufsichtsbeschwerde entschloss, hatte er sich an die Untere Naturschutzbehörde Celle gewandt. Diese ignorierte seine Beschwerden. Er weist ausdrücklich darauf hin: „Es ist ein Geschenk an die Celler, dass das Naturschutzgebiet auch für die Naherholung genutzt werden darf. Durch die Verpachtung an einen privaten Gastronomen hat die Stadt Celle dieses Zugeständnis missbraucht.“



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