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Baker Hughes darf im Celler Ostkreis nach Erdwärme suchen


Baker Hughes betreibt zwischen Ahnsbeck und Bunkenburg bereits eine Landbohranlage zum Testen von Bohrköpfen (Foto: Carsten Richter).

AHNSBECK/LACHENDORF Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Baker Hughes INTEQ GmbH zum 1. Oktober das Erlaubnisfeld „Ahnsbeck“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst bis zum 30. September 2028 auf fünf Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Ahnsbeck“ ist gut 144 Quadratkilometer groß und liegt im Südosten des Landkreises Celle.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Baker Hughes INTEQ GmbH im Mai dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Celle die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die entsprechenden Gemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eicklingen, Eldingen, Eschede, Hohne, Lachendorf, Langlingen sowie die Klostergemeinde Wienhausen informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Baker Hughes INTEQ GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Baker Hughes INTEQ GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Das Unternehmen hatte bereits im April dieses Jahres das unmittelbar westlich angrenzende Erlaubnisfeld „Altencelle“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken zugeteilt bekommen.

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Ahnsbeck“ im südöstlichen Landkreis Celle umfasst die Ortschaften Ahnsbeck, Beedenbostel, Lachendorf und Wienhausen (Bildrechte: LBEG).

Weitere Informationen


Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.


Zeitgleich mit dem Erlaubnisfeld „Ahnsbeck“ teilt das LBEG auch das Erlaubnisfeld „Göttingen I“ der Stadtwerke Göttingen AG zu. Damit hat das LBEG in seinem Aufsichtsbezirk aktuell 18 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt – davon 16 in Niedersachsen, eine in Hamburg und eine in Schleswig-Holstein –, was ein neuer Höchststand ist.


Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.


Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – zuletzt beim „Tag der Geothermie“ am 15. und 16. September.


Text: LBEG

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