top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Bild.png
Mobil Krankenkasse_Premium Sidebar_Text.png

Anzeigen

2025000032661503RR.png
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
2025000034129601R2.gif

„Autos sind nur zu Gast“ – Diese Regeln gelten in der Fahrradstraße

Rote Markierung in einer Fahrradstraße mit fahrendem Radler darauf.
In Fahrradstraßen, wie in der Trift in Celle, gelten besondere Regeln für Autos. (Foto: Stefan Kübler)

CELLE. Südwall, Fritzenwiese, Trift, Kampstraße… Fahrradstraßen gibt es in Celle an vielen Stellen. Und im Zuge des Fahrradaktionsplans der Stadt könnten es in Zukunft noch mehr werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) findet die Einrichtung solcher Straßen bei uns gut, doch längst nicht alle Autofahrerinnen und Autofahrer wissen, wie sie sich in einer solchen Straße zu verhalten haben. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.


Maximal 30 km/h, Überholen mit viel Abstand


„Autos sind nur zu Gast in einer Fahrradstraße“, sagt Wilhelm Eggers, Vorsitzender des Celler ADFC-Kreisverbands. „Fahrräder haben Vorrang und dürfen sogar nebeneinander fahren.“ Weitere Regeln für Kraftfahrzeuge sind eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und ein Mindestabstand beim Überholen von 1,50 Meter. Bei Kindern auf dem Rad sind es sogar zwei Meter. Bei Einbahnstraßen, die für Fahrräder in beide Richtungen befahren werden dürfen, gilt beim Vorbeifahren ein Mindestabstand von einem Meter. Parken ist für Autos und Motorräder erlaubt, sofern dies nicht durch entsprechende Schilder geregelt ist.


Die Regeln für Autos in einer Fahrradstraße im Überblick

  • Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h (auch für Fahrräder!)

  • Überholen erlaubt (Mindestabstand 1,50 Meter, bei Kindern 2 Meter)

  • Parken erlaubt, wenn nicht durch Schilder eingeschränkt

  • Begegnungsverkehr mit 1 Meter Abstand

  • Fahrräder dürfen nebeneinander fahren


(Quellen: ADFC, ADAC)


Verkehrsschild Fahrradstraße vor einem Gebäude.
In einer Fahrradstraße gilt immer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, auch für Fahrräder. (Foto: Stefan Kübler)

ADFC wünscht sich erklärende Banner


Vor allem die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist vielen Nutzerinnen und Nutzern von Fahrradstraßen offenbar nicht bewusst. „Es gibt in Deutschland keine Doppelbeschilderung“, sagt Wilhelm Eggers. Soll heißen: Das Verkehrsschild „Fahrradstraße“ steht automatisch für die Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne dass die 30 dort aufgedruckt ist. So ähnlich ist es auch bei Ortseingangsschildern (50 km/h) und verkehrsberuhigten Zonen (Schrittgeschwindigkeit). Wilhelm Eggers würde sich wünschen, dass auf Bannern am Straßenrand die wichtigsten Regeln für Fahrradstraßen erklärt werden. Beispiele aus anderen Kommunen in Deutschland seien ihm bekannt.

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page