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AKH: "Als Maximalversorger bei Zuschnitt der Versorgungsregionen berücksichtigen"





CELLE. Das Allgemeine Krankenhaus Celle (AKH) erfüllt nach den Kriterien des neuen niedersächsischen Krankenhausgesetzes die Voraussetzungen als Maximalversorger. Darauf weisen Celles Landrat Axel Flader und der Vorstandsvorsitzende des AKH, Dr. Martin Windmann hin. „Unser AKH Celle erfüllt die höchsten medizinischen und pflegerischen Vorgaben. Das sollte auch in der Frage des neuen Zuschnitts der Versorgungsregionen unbedingt berücksichtigt werden“, sagt Landrat Axel Flader, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der Trägerstiftung des Allgemeinen Krankenhauses (AKH) Celle ist.

In diesem Zusammenhang regen Landrat und Vorstand an, nochmals über Details des aktuellen Entwurfs der geplanten Niedersächsischen Krankenhaus-Verordnung zu reden. „Statt der geplanten Einteilung in 8 sogenannte Versorgungsregionen, – also sozusagen 8 Haupteinzugsgebiete – schlagen wir die Einteilung in 13 Regionen vor. Unserer Einschätzung nach kann so die grundlegende Maßgabe von Gesetz und Verordnung konsequenter umgesetzt werden, nämlich möglichst kleinräumige und sinnvolle Versorgungsregionen zu schaffen, um eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung zu gewährleisten“, so Flader und Windmann.

Krankenhäuser in Niedersachsen sollen nach den Plänen künftig in drei unterschiedliche Versorgungsstufen eingeteilt werden – Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorgung. „Vereinfacht gesagt, erfüllt ein Maximalversorger in allen Bereichen die höchsten Kriterien. Das AKH bietet den Bürgerinnen und Bürgern also die besten medizinischen und pflegerischen Leistungen“, sagt der Vorstandsvorsitzende.

Konkret geht es dabei etwa unter anderem um eine umfassende Notfallversorgung, um eine gewisse Anzahl hochqualifizierter Fachabteilungen, um die Intensivversorgung von Früh- und Neugeborenen oder auch um eine Intensivstation mit Beatmungsmöglichkeit bei einer Kapazität von mindestens 20 Betten.

„All das leistet unser AKH, all das leisten die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag. Dafür möchten wir uns bei den Beschäftigten bedanken – und, ja, dieses breite Leistungsspektrum und diese hohe Qualität machen uns auch stolz“, unterstreichen Flader und Windmann. „Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine möglichst umfassende medizinische Versorgung mit möglichst kurzen Wegen ist.“

Doch um diese gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der regionalen Daseinsvorsorge für die Menschen erbringen zu können, müssen die Kliniken auch dementsprechend finanziell ausgestattet werden. Dabei geht es vor allem auch um beständige Investitionen in den Bereichen Bau, medizintechnische Infrastruktur und Digitalisierung.


„Die bereitgestellten finanziellen Mittel reichen jedoch bei Weitem nicht aus“, erklären Landrat und AKH-Vorstand. So muss beispielsweise das Klinikum Braunschweig laut eines Zeitungsberichts rund 800 Millionen Euro für unvermeidbare Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen stemmen, das für die Krankenhausinvestitionen zuständige Land Niedersachsen übernimmt davon aber lediglich einen Festbetrag von 178 Millionen Euro.

Der Braunschweiger Bürgermeister hat deshalb zusammen mit anderen Verwaltungs-Chefs aus ganz Deutschland von den jeweils zuständigen Ländern und dem Bund eine bessere finanzielle Ausstattung von kommunal getragenen Krankenhäusern der Maximalversorgung gefordert. „Und diesem Aufruf können wir uns als Maximalversorger in der Trägerschaft einer gemeinnützigen Stiftung nur anschließen“, erklären Windmann und Flader. „Es muss einfach sichergestellt sein, dass die einzelnen Häuser für die jeweilige Region weiterhin hochdifferenzierte medizinische Leistungen und somit einen Beitrag zur regionalen Daseinsvorsorge erbringen können. Das gilt auch für die notwendigen Bau- und Investitionsmaßnahmen des AKH Celle.“

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