17-Jähriger ignoriert Polizeikontrollen und flüchtet zu Fuß

CELLE. Gleich eine ganze Reihe von Strafverfahren kommen auf einen 17-jährigen Motorrollerfahrer zu, der am Samstagvormittag (24. Oktober 2026) im Celler Stadtgebiet gleich zweimal versucht hat, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.
Gegen Samstagvormittag fiel einer Streifenbesatzung im Celler Ortsteil Klein Hehlen ein Motorrollerfahrer auf. Als die Beamten den Zweiradfahrer für eine allgemeine Verkehrskontrolle stoppen wollten, ignorierte dieser sämtliche Anhaltesignale. Stattdessen gab er Gas und flüchtete. Während seiner Flucht zeigte der Jugendliche den Beamten mehrfach den Mittelfinger. Die Verfolgung musste kurz darauf an einer Brücke abgebrochen werden, da der Weg für den Streifenwagen nicht passierbar war.
Nur rund 20 Minuten später entdeckte dieselbe Besatzung den Flüchtigen im Bereich der Celler Neustadt wieder. Auch dieser zweite Versuch, den Rollerfahrer zu stoppen, misslang zunächst: Der 17-Jährige missachtete erneut die Anhalteaufforderungen. Schließlich ließ er sein Fahrzeug stehen und flüchtete zu Fuß weiter über den stark befahrenen Wilhelm-Heinichen-Ring. Die Polizisten hefteten sich umgehend an seine Fersen. Nach einer kurzen Verfolgung zu Fuß konnten die Beamten den Jugendlichen direkt auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring stellen.
Bei der anschließenden Überprüfung des Motorrollers stießen die Beamten auf weitere Unregelmäßigkeiten:
An dem Roller waren Kennzeichen aus dem Jahr 2008 angebracht, die schwarz übermalt worden waren. Damit sollte offenbar ein aktueller und gültiger Versicherungsschutz vorgetäuscht werden. Zudem verlief ein Drogenschnelltest bei dem Beschuldigten positiv auf Cannabis. Da die Eigentumsverhältnisse des Motorrollers vor Ort nicht abschließend geklärt werden konnten, wurde das Fahrzeug von der Polizei sichergestellt.
Die Polizei hat gegen den 17-Jährigen ein umfangreiches Strafverfahren eingeleitet. Er muss sich nun wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (aufgrund der Flucht vor der Polizei), Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Beleidigung sowie Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten.
TEXT: Polizeiinspektion Celle














