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Wildtiere im Garten loswerden: Was ist erlaubt, wenn Marder und Co. nerven?

Waschbär in der Natur mit Steinen und Grün.
Waschbären sehen nicht so aus, können im Garten aber zur Plage werden. (Foto: Stefan Kübler)

CELLE. Tiere, die normalerweise im Wald leben, gehen den Menschen in Teilen von Celle gehörig auf die Nerven. In Klein Hehlen beispielsweise stören Marder die Nachtruhe, im Stadtteil Hehlentor gehen Waschbären auf Nahrungssuche. Manch Einwohnerin und Einwohner würde gerne gegen die tierischen Nervensägen vorgehen. „Axt nach dem Dreckviech werfen!!!“, lautete beispielsweise der Kommentar eines Lesers bei Facebook. Doch ganz so einfach ist es nicht. Unerlaubtes Vorgehen gegen geschützte Wildtiere kann schnell strafbar werden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit Marder, Waschbär und Co.:


Welche geschützten Tierarten kommen im Celler Stadtgebiet vor?


Geschützte Tierarten kommen nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Celle überall im Stadtgebiet vor. Neben Mardern und Waschbären gehörten auch Fledermäuse, alle Vogelarten, Bienen, Hummeln und Hornissen, Spitzmäuse und Gartenschläfer dazu. Demnach unterliegen alle wild lebenden Tiere generell dem allgemeinen Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Es sei unter anderem verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten.


Welches Vorgehen gegen Marder und Waschbären im Garten ist erlaubt?


Marder sind laut Stadt heimische Tiere, Waschbären sind eingewandert. Beide Arten gehören demnach zu den Kulturfolgern und sind weder besonders noch streng geschützt. Allerdings unterliegen Marder und Waschbären dem Jagdrecht und dürfen nur zu bestimmten Zeiten von sogenannten Jagdausübungsberechtigten gefangen werden. Privatleute ohne Jagdschein machen sich strafbar, wenn sie Marder oder Waschbären beispielsweise in einer Falle fangen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.


Wo gibt es Unterstützung beim Vorgehen gegen Wildtiere im Garten?


Wer Wildtiere wie Waschbären und Marder im Garten oder auf dem Dach loswerden möchte, setzt sich am besten mit dem Celler Stadtjäger in Verbindung. Er ist zugleich auch Naturschutzobmann der Jägerschaft und berechtigt, Fallen aufzustellen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich an stadtjaegercelle@gmail.com wenden.


Was kann ich tun, um Marder und Waschbär von meinem Garten fernzuhalten?


Kulturfolger wie Marder und Waschbären halten sich laut Unterer Naturschutzbehörde dort auf, wo das Nahrungsangebot gut ist. Als Präventivmaßnahme sollten beispielsweise Nahrungsmittel wie Brot, Fleischreste, Knochen und gekochtes Essen nicht auf einem offenen Komposthaufen landen. Auch Restmüll und Gelbe Säcke sollten gesichert werden. Ein wichtiger Punkt sind Futterhäuschen für Vögel. Vogelfutter sollte möglichst freischwingend aufgehängt werden und nur für Vögel zugänglich sein. All diese Maßnahmen würden auch gegen Ratten wirken.


Wie gehe ich gegen Marder und Waschbären auf dem Dach vor?


Wenn Marder und Waschbären auf dem Dachboden die Nachtruhe der Bewohnerinnen und Bewohner stören, sollte ein Fachbetrieb hinzugezogen werden. Beispielsweise Dachdecker können das Dach auf Löcher oder verschobene Dachziegel kontrollieren und baulich dagegen vorgehen. Wichtig hierbei: Lücken im Dach dürfen nur außerhalb der Fortpflanzungszeit (Oktober bis März) geschlossen werden, damit die Tiere oder ihre Nachkommen nicht eingesperrt werden.

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