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Urteil: Martin Kind bleibt Geschäftsführer der Hannover 96 Management


Martin Kind
Foto: CHTV


HANNOVER. Das Landgericht Hannover hat zur Frage der Wirksamkeit des Beschlusses über die Abberufung Martin Kinds als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH vom 27. Juli 2022 entschieden, dass der Hannover 96 e.V., vertreten durch seinen Vorstand, damit gegen die Satzung der Hannover 96 Management GmbH verstoßen hat. Die Abberufung ist nicht wirksam.

Darüber hinaus wies das Landgericht im Rahmen der Urteilsverkündung ausdrücklich darauf hin, dass im vorliegenden Fall das Gesellschaftsrecht höher einzuordnen ist als das Verbandsrecht und somit auch 50+1-Fragen im Gesamtkontext des Rechtsstreits keine Rolle spielen.

Martin Kind zur Entscheidung des Landgerichts Hannover: „Das Urteil ist im Sinne der Mitglieder des Hannover 96 e.V. und im Sinne des Profiunternehmens Hannover 96 zu begrüßen. Wir bedauern insbesondere das unnötige und nicht zu Ende gedachte Vorgehen von Vorstand und Aufsichtsrat des Hannover 96 e.V. Es stellt sich die Frage, ob ein Vorstand, der den Verein durch seine von Willkür geprägte Handlungsweise in große Gefahr gebracht hat, den Hannover 96 e.V. noch vertreten kann. Wir hoffen, dass wir auf Grundlage dieser klaren und sachlichen Entscheidung des Gerichts Hannover 96 im Zwei-Säulen-Modell erfolgreich weiterentwickeln können.“

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