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Urteil: Fitness-Studios müssen Beträge erstatten


KARLSRUHE. Ein Kläger aus Niedersachsen erstritt einen Betrag von 86,75 Euro. Sein Studio, bei dem er eine 24-Monate-Mitgliedschaft hatte, musste im ersten Lockdown zwischen März und Juni 2020 für rund drei Monate schließen, zog aber dennoch die Mitgliedsbeiträge ein.

Als Ausgleich bot das Fitness-Studio eine "Gutschrift über Trainingszeit" an, um die Wochen auszugleichen, während der er nicht trainieren konnte. Einige Gerichte gaben in ähnlichen Fällen den Studios recht, aber laut BGH ist das unrechtmäßig. Die verpasste Trainingszeit lasse sich nach Ansicht des Gerichts nicht zu einem späteren Zeitraum nachholen. Das Fitnessstudio könne nicht verlangen, dass der Vertrag angepasst werde.


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