top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

IKK classic
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg

Halloween: Spaß mit Grenzen - Polizei warnt vor übertriebenen Streichen


CELLE. Am Dienstag, 31. Oktober ist "Reformationstag", ein gesetzlicher Feiertag im ganzen Norden. Der jüngste Feiertag, der in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen seit 2018 ein gesetzlicher Feiertag ist, erinnert an den Ursprung der Reformation mit Martin Luthers Thesen.

Viele Familien in der Region werden am Dienstag "frei haben" und den Reformationstag feiern, andere Familien, Kinder und Jugendliche haben bereits Kürbisse mit gruseligen Gesichtern verziert und freuen sich parallel auf "Halloween" (All Hallows' Eve, der Abend vor Allerheiligen).


Nachdem in den vergangenen Jahren auch Corona-bedingt etwas weniger "Gespenster" durch die Straßen gezogen sind und Hausbewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende gestellt haben, dürfte es in diesem Jahr wieder anders aussehen.

Wie viele Kinder der Region mehr oder weniger gruselig maskiert durch die Straßen ziehen werden, bleibt abzuwarten. Zu bedenken gilt jedoch, dass nicht jeder "mitmacht" bei Halloween. Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber zur Herausgabe von Süßigkeiten ist niemand verpflichtet.


Wie bereits in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an die Kinder und Jugendlichen, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: "Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!". So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel. Dazu gehören das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckeln und das Beschmieren von Autos. Diese Aktionen können im Einzelfall als Sachbeschädigung oder sogar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr betrachtet werden und sind strafrechtlich relevant.


"Hexen" und "Monster" unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären.

CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page