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Bundeswehr in Faßberg lädt zum 66. Fliegerhorstlauf ein


FASSBERG. Am Donnerstag, den 5. Oktober 2023 um 13 Uhr fällt der Startschuss zum 66. Fliegerhorstlauf des Technischen Ausbildungszentrums der Luftwaffe (TAusbZLw) in Faßberg. Nachdem nun alle Corona Auflagen verschwunden sind kann das Event wie vor der Pandemie ohne Einschränkungen stattfinden. Es werden neben der traditionellen 10-Kilometer-Laufstrecke auch der 3-Kilometer-Lauf- und die 7,5-Kilometer-Walkingstrecke angeboten.


Die Strecken sind flache Kurse im Kasernenbereich. Es können alle drei Distanzen zur Erlangung des deutschen / olympischen Sportabzeichens genutzt werden. Auf der 3-Kilometer-Distanz werden die drei schnellsten Läuferinnen und Läufer geehrt. Zusätzlich zur Ehrung als schnellste Läuferin / schnellster Läufer, wird auf der 10-Kilometer-Distanz eine Wertung in Altersklassen erfolgen. Es zählen jeweils die drei schnellsten Läufer/Läuferinnen der 10-Kilometer-Distanz ebenso für die Teamwertung! Weiterhin erhält die insgesamt teilnehmerstärkste Gruppe der Veranstaltung und das teilnehmerstärkste Walking-Team einen Wanderpokal. Neben dem sportlichen Wettkampf soll auch dieses Mal wieder der Spaß im Vordergrund stehen! Lauf-/Walkinggruppen werden gebeten, einen Mannschaftsnamen anzugeben. Dadurch erfolgt eine zusätzliche Erfassung für die Mannschaftswertung. Interessierte Läufer und Walker werden gebeten, sich mit Titel/Dienstgrad, Name, Vorname, Jahrgang, Einheit oder Verein und gewählter Strecke bis zum 29. September per E-Mail an. Hierzu wurde eigens folgende Emailadresse eingerichtet: TAusbZLwFliegerhorstlauf@Bundeswehr.org.


Wir bitten unsere zivilen Gäste auf der Anmeldung zusätzlich die Personalausweisnummer mit anzugeben. Dadurch erleichtert sich der Zugang zur militärischen Liegenschaft. Nachmeldungen sind auch am Wettkampftag im Wettkampfbüro des Tagungszentrums auf dem Flugplatz Faßberg in dem Zeitraum von 10.30 bis 11.30 Uhr möglich. Die Siegerehrungen sind für ca. 16 Uhr geplant. Eine Startgebühr wird nicht erhoben. Die Organisatoren weisen aber darauf hin, dass zivile Gäste grundsätzlich zum Betreten der Kaserne den Personalausweis mitzuführen haben und für sie kein Versicherungsschutz besteht.


Text: Hauptfeldwebel Felix Stimper

Fotograf: Carsten König, TAusbZLw

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