Brandschutz in öffentlichen Gebäuden: Darauf kommt es im Ernstfall an

Brandschutz rettet im Ernstfall Leben, ist aber auch schon qua Gesetz vorgeschrieben. Verantwortlich sind hierfür die Länder mit ihren eigenen Landesbauordnungen. Sofern die Notwendigkeit besteht, können Institutionen wie die Bauaufsicht sogar plötzlich Nachbesserungen fordern. Aber schon aus dem Eigeninteresse heraus sollten Vorkehrungen getroffen werden, die neben Fluchtwegen beispielsweise auch professionelle Brandwarnanlagen einschließen.
Brandgefahren sind allgegenwärtig – das Risikoprofil unterscheidet sich
Aufgrund der heißeren und trockeneren Sommermonate steigt die Waldbrandgefahr. Batterien und Akkus im Hausmüll verursachen bis zu 10.000 Brände im Jahr. Wohnungsbrände gibt es täglich und natürlich kann es auch in öffentlichen Gebäuden zu einem Brand kommen. Dort kommt erschwerend hinzu, dass öffentliche Gebäude frei zugänglich sind. Das bedeutet, dass sich dort aufhaltende Menschen den Fluchtweg oftmals nicht sofort kennen – anders als im eigenen Zuhause oder an ihrem festen Arbeitsplatz.
Sollte es zu einem Brand- oder Brandverdachtsfall kommen, muss also unverzüglich und unmissverständlich davor gewarnt werden. Gleichzeitig muss die Evakuierung beginnen. Auch was die Evakuierungsvorgaben anbelangt, hat der Gesetzgeber kürzlich mit den Neuerungen zur VDI-Richtlinie 4062 nachjustiert.
Brandschutz ist daher als ganzheitliches Konzept zu verstehen, das die folgenden Aspekte berücksichtigen muss:
präventive Maßnahmen
Warnmaßnahmen im Brandfall
Evakuierung
Eindämmung des Brandes und Kommunikation im Notfall
In Einrichtungen wie Schulen, Pflegeheimen oder Kitas, in denen sich Menschen mitunter nicht sofort aus eigener Kraft in Sicherheit bringen können, ist dies besonders wichtig.
Technischer Brandschutz: Drei unterschiedliche Stufen
Eine Schlüsselrolle nehmen technische Warnmeldesysteme ein. Sie schlagen an, sobald es zu einem Brand beziehungsweise einer Rauchentwicklung kommt, und machen Menschen darauf aufmerksam. In Wohngebäuden sind sie vielfach vorgeschrieben, in öffentlichen Gebäuden kommen jedoch im Regelfall andere Systeme zum Einsatz. Ein einfacher Heimrauchwarnmelder entsprechend der DIN EN 14604 ist für private Wohnungen ausreichend, für öffentliche Gebäude hingegen unzureichend.
Dort kommen stattdessen Brandwarnanlagen wie die Ajax EN-54 zum Einsatz. Zertifiziert nach der namensgebenden EN 54 bieten solche professionellen Brandwarnanlagen eine zuverlässige Industriequalität und schließen zugleich Fehlalarme nahezu aus. Die Kommunikation erfolgt bei diesen Brandwarnanlagen mittlerweile kabellos, was in der Praxis zwei entscheidende Vorteile bietet. Einerseits sind dadurch keine baulichen Veränderungen notwendig, was insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden wichtig ist. Andererseits kann die Installation auch während des laufenden Betriebs erfolgen.
Derartige Brandwarnanlagen werden beispielsweise in Kitas, Horten, kleineren Hotels oder Schulen installiert. Sie sind die geeignete Lösung, wenn ein einfacher Heimrauchwarnmelder den Anforderungen nicht genügt, aber auch keine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 vorgeschrieben ist. Letztere kommt in großen Sonderbauten sowie unter anderem in Einkaufszentren, Industrieanlagen und Krankenhäusern zum Einsatz.
Der technologische Fortschritt kommt dem Brandschutz zugute
Moderne Anlagen mit Funkkommunikation nutzen heute bidirektionale und verschlüsselte Protokolle mit hoher Reichweite sowie fortlaufenden Selbsttests. Sie lassen sich zudem per App oder über eine zugehörige Software dezentral verwalten. Das bringt nicht nur im Ernstfall Vorteile, sondern erleichtert auch die regelmäßige Wartung. So können die Systeme beispielsweise digital darauf hinweisen, wenn Sensoren in einzelnen Räumen verschmutzt sind oder ein Batteriewechsel erforderlich wird.














