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Audrey-Lynn Struck

"Beschluss rechtswidrig" - Beschwerde nach "Rambo-Razzia" in Celle



Foto: CH

CELLE/VERDEN. "Der Beschluss des Amtsgerichts Verden ist schon deshalb rechtswidrig, weil er keinerlei Indizien benennt, der einen Anfangsverdacht ermöglicht. Das ist jedoch Voraussetzung für eine Durchsuchung", ist der Celler Rechtsanwalt Gerhard Schäfers überzeugt. Seit 45 Jahren ist er tätig, aber das ist seine erste Beschwerde gegen eine Durchsuchung. Ein Vorgehen wie gestern gegen Kalli Struck und einen seiner Söhne habe der Anwalt noch nie erlebt (CELLEHEUTE berichtete). Aber er betont, dass die für die eigentliche Durchsuchung eingesetzten Beamten "ihre Sache korrekt gemacht haben."


Der Verdacht: Offenbar genügten u.a. diffamierende Videos auf "TikTok" gegen Struck, einen solchen Einsatz zu rechtfertigen. Laut Staatsanwalt soll er dort der Mitwisserschaft im Vermisstenfall Mandy Müller bezichtigt worden sein. Polizei und Staatsanwaltschaft sprechen sogar von "Tötungsfall", obwohl dieser nicht belegt sei.


Äußerst aggressiv ging das Sondereinsatzkommando gegen den 76-jährigen Unternehmer vor, verletzten ihn mit eng festgezogenen Kabelbindern, ließen den Blutdruck auf 190 steigen, bis der Notarzt kommen musste. Aus Sicht der federführenden Polizeiinspektion Nienburg seien dies "leichtere Verletzungen, die nicht ausgeschlossen werden können." Die "eingesetzten Kräfte" gingen "mit größtmöglicher Sorgfalt" vor.


Der offenbar schludrig gefasste Beschluss des Amtsgerichts habe sich lediglich auf einen Vermerk der Staatsanwaltschaft bezogen. "Der Bezug ist unzulässig, wenn nicht zumindest der grobe Inhalt dieses Vermerks niedergelegt ist in dem Beschluss. Auch das ist nicht der Fall", stellt Schäfers fest. "Der Vorwurf, der Beschuldigte stünde unter dem Verdacht, auf den Geschädigten in Tötungsabsicht geschossen zu haben mit dem Ziel, die von Richard D. veranlasste und finanzierte Öffentlichkeitskampagne wegen des ungeklärten Tötungsdelikts zum Nachteil seiner Tochter Mandy zu beenden, ist schlicht aus der Luft gegriffen", so Schäfers weiter.



Verletzungen an den Händen, aufgenommen am 23.3.2023. 18:30 Uhr, ca. 36 Stunden nach der Fesselung.


"Es ist nicht nachgewiesen, dass Mandy Müller getötet wurde"

Polizei und Staatsanwaltschaft stellen wie selbstverständlich auch in den Pressemitteilungen dar, dass Mandy Müller getötet wurde - wie in solchen Fällen üblich verzichten sie auf jede Form des Konjunktivs oder formulieren rechtssicher mit "mutmaßlich". "Ein solches Tötungsdelikt ist nicht nachgewiesen. Es ist lediglich nachgewiesen, dass die Tochter Mandy Müller seit einem bestimmten Datum vor 14 Jahren nicht mehr gefunden worden ist. Diese Tatsache rechtfertigt nicht den Rückschluss, dass ein Tötungsdelikt vorliegt. Die ständige Wiederholung, im Fall Mandy Müller liege ein Tötungsdelikt vor, was nicht nachgewiesen ist, dient offensichtlich nur dazu, Druck auf die Ermittlungsbehörden auszuüben", ist der Anwalt überzeugt.


"Staatsanwaltschaft und Gericht geben Druck einer finanzierten Öffentlichkeitskampagne nach"

In der Beschwerde heißt es im Wortlaut, unzensiert und unkommentiert: "Zu höchster Vorsicht bei der Überprüfung eines Anfangsverdachts hätte Veranlassung insoweit bestanden, als hier offensichtlich der Vater von Mandy Müller eine Öffentlichkeitskampagne veranlasst und finanziert. Wer oder was wird hier finanziert? Die Medien müssen nicht von einem Vater finanziert werden, um ihrer Berichtspflicht im Sinne der demokratischen Öffentlichkeit nachzukommen. Weil das so ist, hätte schon bei dem Wort „finanziert“ auf Seiten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts „die höchste Alarmstufe einsetzen müssen“. Es besteht deshalb der Verdacht, dass Staatsanwaltschaft und Gericht dem Druck einer finanzierten Öffentlichkeitskampagne nachgegeben haben. Im Übrigen: Weder der Beschuldigte noch seine Söhne haben überhaupt irgendeine Motivation, gegen Herrn Richard D. vorzugehen. Herr D. wird seit vielen Jahren von den Beschuldigten unterstützt. Auch als in der Öffentlichkeit die Behauptung kursierte, dass Herr Struck oder seine Enkelin mehr wüssten, als sie sagen, hat die Familie Struck darauf nicht reagiert, weil es sich um völlig haltlose Behauptungen handelt.


"Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde mit Füßen getreten."

Es wurden keinerlei Maßnahmen ergriffen wie beispielsweise die Beantragung einstweiliger Verfügungen auf Unterlassung. o. ä., um einer derartigen Verbreitung falscher Behauptung entgegenzutreten. Die Familie der vermissten Mandy Mueller erschien fremdgesteuert. Nach wie vor besteht gegenüber der Familie der vermissten Mandy Müller auf Seiten insbesondere des Beschuldigten Mitgefühl über den Verlust des Kindes Mandy Müller. Deshalb ist auch die in dem Durchsuchungsbeschluss unterstellte Motivation des Beschuldigten, auf Herrn D. zu schießen, schlicht absurd. Irgendwelche Indiztatsachen liegen auch insoweit nicht vor. Hinzutritt: Die Durchführung der Maßnahme geschah unter Missachtung jeglichen Übermaßverbots. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde mit Füßen getreten, weil am Morgen des 22 3. 2023 das Sondereinsatzkommando Hannover die Haustür des Beschuldigten eintrat und demolierte und darüber hinaus auf der Rückseite des Gebäudes eine Terrassenfensterelement eindrückte und demolierte. Für eine derartige Vorgehensweise gibt es nicht die geringsten Gründe. Ein schlichtes Klingeln an der Tür hätte genügt.


"Es hätte beinahe einen Toten geben können, nämlich Herrn Struck"

Stattdessen entstand eine lebensbedrohliche Situation, weil der im Erdgeschoss befindliche Hund des Beschuldigten anschlug und der Beschuldigte dadurch geweckt wurde. Da er die Geräusche hörte, die im Erdgeschoss durch das Sondereinsatzkommando produziert wurden, ging er, der schon dreimal Opfer eines Raubüberfalls geworden ist, davon aus, dass es sich um einen Raubüberfall handele. Deshalb holte er aus seinem Tresor die dort gelagerte Handfeuerwaffe, für die er ein Waffenschein hat, heraus, um sich zu verteidigen. Als der Beschuldigte dann aus der Tür des Schlafzimmers trat und zum Treppenansatz ging, standen sich plötzlich gegenüber ein Beamter des Sondereinsatzkommandos mit einer scharfen Waffe in der Hand Herr Struck mit ebenfalls einer scharfen Waffe in der Hand gegenüber. Herr Struck hat daraufhin geistesgegenwärtig die Waffe fallen lassen und sich auf den Boden gelegt, weil er sah, dass es sich um die Polizei handelte. Hätte Herr Struck in diesem Moment nicht diese Geistesgegenwart gehabt, steht zu vermuten, dass der Beamte des Sondereinsatzkommandos möglicherweise geschossen hätte und dann hätte es höchstwahrscheinlich einen Toten gegeben, nämlich Herrn Struck.


"Die mit der Durchsuchung befassten Beamten haben ihre Sache korrekt gemacht"

Das rambomäßige Vorgehen des Sondereinsatzkommandos Hannover ist durch nichts gerechtfertigt. Dafür fehlt jedes Verständnis. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil Herr Struck anschließend derart an den Handgelenken mit Kabelbindern gefesselt wurde, dass er dabei Verletzungen erlitt. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass die mit der Durchsuchung befassten Beamten ihre Sache korrekt gemacht haben."


Schäfers beantragte schließlich Akteneinsicht. "Nach Akteneinsicht behalte ich mir vor, die Beschwerde weiter zu begründen." Die betreffenden Behörden sind zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Die Anfrage an das Amtsgericht kam jedoch als unzustellbar deklariert zurück. Der im Impressum zuständige Pressesprecher und Amtsgerichts-Direktor ist dort offenbar nicht mehr tätig.


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