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2G auch bei der Feuerwehr in ganz Niedersachsen


Foto: Peter Müller

HANNOVER. Seit dieser Woche gilt bei Feuerwehr und Katastrophenschutz bei allen Zusammenkünften die 2G-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht. Nicht geimpfte oder genesene Feuerwehrangehörige dürfen "digitale Dienstangebote" wahrnehmen. Das bestätigte auf Nachfrage von CELLEHEUTE das niedersächsische Innenministerium. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Alarm nur ungeimpfte Einsatzkräfte zur Verfügung stünden, sei "extrem unwahrscheinlich". In einem Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vom 08.12.2021 werden für die Feuerwehren Hinweise für den Dienst- und Ausbildungsbetrieb der Feuerwehren gegeben. Dieser Erlass werde seit Beginn der Pandemie anlassbezogen fortgeschrieben und ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes Für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) (https://www.nlbk.niedersachsen.de/startseite/covid_19_und_feuerwehr/hinweise_fur_die_feuerwehren_zum_thema_corona_virus/informationen-fur-feuerwehren-und-einsatzkrafte-zum-thema-corona-virus-186604.html) abrufbar. Die im Erlass gegebenen Hinweise seien mit den grundsätzlichen Regelungen der Coronaverordnung abgeglichen. Ein Ministeriumssprecher erklärt, unzensiert und unkommentiert: "Der Erlass kann auch für die Einheiten des Katastrophenschutzes angewandt werden, das THW hat eine eigene Regelung geschaffen. Umzusetzen sind die Hinweise durch die Träger der Feuerwehren (Städte und Gemeinden) durch eigene Dienstanweisungen. Die Inhalte des Erlasses sind im Vorfeld mit den maßgeblichen Verbänden abgestimmt worden. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Alarmierung in einer Feuerwehr nur ungeimpfte Einsatzkräfte zur Verfügung stehen wird als extrem unwahrscheinlich eingestuft. Da im letzten Jahr spezielle Impfangebote für die Einsatzkräfte der Feuerwehren bestanden, ist der prozentuale Anteil von geimpften Einsatzkräften statistisch höher als der Bevölkerungsdurchschnitt. In vielen Bereichen werden Auffrischimpfungen für Einsatzkräfte angeboten oder sind schon geplant und terminiert. Von daher ist davon auszugehen, dass auch weiterhin genügend Feuerwehrangehörige zur Verfügung stehen und die Feuerwehren nach wie vor einsatzbereit sind. Ungeimpfte Feuerwehrangehörige können wie bisher z.B. an digitalen Dienstangeboten teilnehmen. Aus den Feuerwehren wird niemand zwangsweise beurlaubt oder ausgeschlossen, wenn die Person sich nicht für eine Impfung entscheidet."

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