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Vom Gratis-Kissen zur teuren Matratze: "Puritas"-Gewinn entpuppt sich als Verkaufsgespräch


Foto: pressmaster / stock.adobe.com


HANNOVER. Eine Verbraucherin gewinnt ein Kissen, das ihr das "PURITAS Gesundheits- und Wohlfühlhaus" sogar persönlich zu Hause vorbeibringen möchte. Bei der Gewinnübergabe befindet sich die 74-Jährige plötzlich in einem Verkaufsgespräch. Überrumpelt unterschreibt sie einen Kaufvertrag für eine Matratze im Wert von über 4.000 Euro. Laut Vertrag soll ein Widerruf ausgeschlossen sein.

Was ist passiert, laut Verbraucherzentrale Niedersachsen?

Eine Verbraucherin aus Niedersachsen nimmt an einer Meinungsumfrage teil. Kurz darauf wird ihr telefonisch mitgeteilt, dass sie ein Kissen gewonnen habe. Die Übergabe soll bei der glücklichen Gewinnerin zu Hause stattfinden. Eine Mitarbeiterin der PURITAS erscheint bereits drei Stunden vor dem vereinbarten Termin. Die Verbraucherin fühlt sich überrumpelt, lässt die Mitarbeiterin aber eintreten. Diese überreicht ein kleines Kissen, verwickelt die ältere Dame in ein Gespräch über gesundheitliche Probleme und empfiehlt ihr eine passende Matratze. Obendrauf bekäme die Verbraucherin ein großes Kissen gratis dazu. Die Betroffene fühlt sich in der Situation unwohl, unterschreibt aber den Kaufvertrag. Einige Tage später wird ihr klar, dass sie sich zum Abschluss gedrängt fühlt und die teure Matratze eigentlich nicht haben möchte. Laut Vertrag ist ein Widerrufsrecht aber ausgeschlossen. Aus diesem Grund wendet sie sich an die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung aus Sicht der Verbraucherzentrale:

„PURITAS wirbt mit individuell angefertigten orthopädischen Matratzen und schließt deshalb das Widerrufsrecht vertraglich aus. Solche Ausnahmen sind rechtlich aber sehr eng auszulegen“, weiß Ann-Katrin Fornika, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Oldenburg, und erklärt: „Hierbei muss es sich wirklich um Sonder- oder Maßanfertigungen handeln, die eindeutig auf die Bedürfnisse zugeschnitten sind oder nach individueller Auswahl oder Bestimmung hergestellt wurden.“ Die Ware wäre dann natürlich nur noch sehr schlecht wiederverkäuflich. Im Fall der Verbraucherin handelt es sich bei der Konfiguration der Matratze aber lediglich um die richtige Kombination aus Standardoptionen. „Hinzu kommt, dass auch die Umstände, wie der Vertrag zustande und PURITAS überhaupt an die Telefonnummer der Betroffenen kam, äußerst fragwürdig sind“, gibt Fornika zu bedenken. „Diese Punkte haben wir im Auftrag der Verbraucherin PURITAS klar vorgetragen“, so die Beraterin. Mit Erfolg: Der Anbieter storniert den Kaufvertrag. Der Kundin bleiben Kosten in Höhe von 4.095 Euro erspart.

Tipps der Verbraucherzentrale „Niemand sollte sich dazu gedrängt fühlen, Verträge an Ort und Stelle zu unterschreiben“, sagt Fornika. Besser sei es, in Ruhe über den Abschluss nachzudenken. Auf Aussagen wie „das Angebot gilt nur heute“ oder „wenn Sie jetzt abschließen, erhalten Sie auch noch ein Kissen gratis“ sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht eingehen – diese dienen in den meisten Fällen bloß als Lockmittel.



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