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Urteil: Finanzielle Unterstützung eines IS-Mitglieds


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Foto: Peter Müller/Archiv

CELLE. Nach nur zwei Verhandlungstagen hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts einen 33-jährigen Angeklagten mit deutscher und tunesischer Staatsbürgerschaft u.a. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Islamischer Staat [IS]) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das teilt das OLG heute mit. Die Vollstreckung des Urteils wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das OLG hat dem Angeklagten unter anderem eine Geldzahlung in Höhe von 4.500 Euro auferlegt.

Der Senat hat eigenen Angaben zufolge insbesondere aufgrund des glaubhaften Geständnisses des Angeklagten festgestellt, dass dieser seinem Bruder 2015 insgesamt 6.000 € gezahlt habe, so dass dieser weiter in leitender Stellung in Syrien für den IS habe tätig sein können. Sein Bruder habe erwogen gehabt, ein Selbstmordattentat zu begehen. Der Angeklagte habe ihn daraufhin in der Hoffnung besucht, ihn zur Ausreise zu bewegen. Als sein Bruder aber in Syrien habe bleiben wollen, habe er ihm 4.500 € für den Kauf einer Wohnung in Raqqa und weitere 1.500 € für den Kauf von Einrichtungsgegenständen gegeben.

Diese Vorwürfe hat der Angeklagte laut OLG in dem Verfahren eingeräumt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass er seinem Bruder mit dem Geld helfe, weiter in dem Ausbildungslager für den IS arbeiten zu können. "Aufgrund des Geständnisses konnte die zunächst für fünf Tage angesetzte Hauptverhandlung bereits am zweiten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsführerin und eines Ermittlungsrichters sowie einer Vielzahl von Dokumenten – insbesondere verschiedenen Vernehmungsprotokollen – die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen", so das OLG.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Angeklagte, sein Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft haben innerhalb von einer Woche die Möglichkeit, Revision einzulegen.


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