Staatsschutzverfahren: Vorwurf des Werbens für den IS
- Audrey-Lynn Struck
- 22. Feb. 2022
- 1 Min. Lesezeit

CELLE. Am 4. März 2022 beginnt vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle ein neues Staatsschutzverfahren wegen der Vorwürfe des Werbens um Unterstützer und Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung, der Gewaltdarstellung und der Volksverhetzung. Konkret wird dem heute 21-jährigen Angeklagten unter anderem vorgeworfen, Videos mit Propaganda für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ und Hinrichtungsszenen sowie Texte mit Aufrufen zum Dschihad und der Verherrlichung des Märtyrertods in Chatgruppen geteilt zu haben, denen auch Minderjährige angehörten. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung beginnt am Freitag, den 4. März 2022, um 09:30 Uhr im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße. Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 11., 14., 18., 21. 25. 28. März 2022 sowie den 1. April 2022, jeweils ab 9.30 Uhr.
Da der Angeklagte die Taten teilweise noch als Jugendlicher und teilweise als Heranwachsender begangen haben soll, wird der Senat zunächst darüber entscheiden, ob die Hauptverhandlung öffentlich stattfindet. Der Ausschluss der Öffentlichkeit steht im Ermessen des Senats.
Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem CoViD-19-Virus
Im Bereich des Sicherheitstraktes und des Sitzungssaals sind durchgängig FFP2-Masken zu tragen. Einlass in den Sitzungssaal wird nur unter Vorlage eines tagesaktuellen (höchstens 24 Stunden alten) Nachweises über einen negativen Antigen-Test oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test gewährt, wenn nicht eine dritte Corona-Impfung (Booster-Impfung) nachgewiesen wird.