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SoVD rät zu Patientenverfügung

Extern

CELLE. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle zur Überprüfung von bestehenden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. "Wer noch keine entsprechenden Dokumente hat, sollte sich schnellstmöglich damit auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Ernstfall den Wünschen entsprochen wird und sich eine Vertrauensperson um alle wichtigen Angelegenheiten kümmern kann“, erläutert SoVD-Beraterin Sabine Kellner.


Die Beratungssituation bei Niedersachsens eigenen Angaben zufolge größtem Sozialverband mache deutlich: Immer mehr Menschen sind verunsichert, inwiefern ihre Wünsche in der derzeitigen Situation in Krankenhäusern berücksichtigt werden und wie man dies rechtsverbindlich regeln kann. Deshalb rät der SoVD dazu, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und ältere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eventuell an die momentanen Gegebenheiten anzupassen. Während eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen werden sollen, macht eine Vorsorgevollmacht deutlich, wer sich im Fall der Fälle insbesondere um Behördenangelegenheiten oder Vermögensdinge kümmern kann.


„Dabei ist es wichtig, sich kompetente Unterstützung zu holen, damit die Dokumente auch wirklich rechtsverbindlich formuliert sind. Vorgefertigte Formulare aus dem Internet reichen da nicht aus“, so Kellner. Wichtig sei es in diesem Zusammenhang, den Betroffenen die notwendigen Inhalte zu erläutern, damit die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden können. Deshalb stehe der SoVD in Celle für Fragen zur Verfügung und formuliere die Dokumente während eines ausführlichen Beratungsgesprächs gemeinsam mit den Ratsuchenden. Das gehe auch problemlos per Telefon oder per Video-Chat-Beratung. Ein Termin kann telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren (05141 902910), info.celle@sovd-nds.de).


Außerdem findet am 31. März 2022 von 16 bis 17.30 Uhr ein digitaler SoVD-Vortrag zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ statt. Mitglieder und Interessierte können sich bis zum 28. März unter weiterbildung@sovd-nds.de anmelden. Mehr Informationen gibt es unter www.sovd-nds.de.


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