CELLE. Unlängst wurde auf großen Teilen der Wehlstraße der Schutzstreifen verbreitert, im Mittel von 1,25 m auf 1,50 m Breite. Eine Verbesserung für die Fahrradfahrenden? Augenscheinlich ja, denn 1,50 m Breite gilt gem. Richtlinie (ERA 2010) als Regelbreite. Und in der Regel führen Schutzstreifen auch zu einer Verlangsamung des Verkehrs.
Dennoch sind die Probleme für die Fahrradfahrenden dadurch nicht beseitigt. Denn die Regelbreite von 1,50 m ist nicht ausreichend. Nachwissenschaftlichen Erkenntnissen werden mindestens 1,85 m Breite gefordert. Schutzstreifen verbessern nicht signifikant die Sicherheit der Fahrradfahrenden. Wie viele Autofahrende wissen, dass sie trotz des Schutzstreifens 1,50 m Abstand zu Radfahrenden einhalten müssen und halten sich auch daran? Bei Gegenverkehr ist in der Wehlstraße zudem ein Überholen von Fahrradfahrenden auf dem Schutzstreifen, nicht möglich.
"Eine zusätzliche rote Markierung der Schutzstreifen würde die Wahrnehmung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV)erhöhen", meint Martina Sonnenberg-Ackemann vom VCD Kreisverband Celle. Leider wird der Sicherheitsabstand von 1,50 m vom Auto-Spiegel zum Fahrradlenker in Celle unseres Wissens nach weder kontrolliert, geschweige denn bei deutlicher Unterschreitung mit Bußgeldern geahndet. Verwunderlich ist, dass die Stadtverwaltung hier nicht Tempo 30 anordnet, damit wäre allen nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden geholfen. Die Kindertagesstätte, das Altenheim und Betreutes Wohnen an der Wehlstraße ermöglichen die rechtssichere Anordnung von Tempo 30 von der Fußgängerampel an der Einmündung Bergstraße bis nach der S-Kurve, wo ein separater gemeinsamer Geh- und Radweg beginnt. Das erhöht die Sicherheit für alle Eltern mit Kindern, die zu Fuß unterwegs sind, und die Sicherheit der Senioren und Seniorinnen, die vom Altenheim zu Fuß in Richtung Altstadt starten. Wenn im nächsten Jahr der Neubau der Katholischen Schule eröffnet ist, kann der Tempo 30-Bereich bis zur 77er Straße erweitert werden.
Insbesondere in der S-Kurve der Wehlstraße zwischen den Parkplatzzufahrten zum Neuen Rathaus, ist die Fahrradführung absolut sinnfrei: Hier müssen Radfahrende zum Teil mehrmals rechtwinklig auf einem kombinierten Geh- und Radweg abbiegen. Auf der anderen Straßenseite auch in Schrittgeschwindigkeit am Haupteingang der Senioren-Residenz vorbeifahren. Die Radfahrenden müssen die kombinierten Geh- und Radwege nutzen, es gilt die Radwegbenutzungspflicht. Das Befahren der Fahrbahn im Kurvenbereich ist aktuell nicht zulässig. Bei Tempo 30 dürfen Radfahrende die Fahrbahn nutzen, die Gehwege erhalten das Zusatzzeichen "Radfahrende frei", das ängstlichen, Rad fahrenden Menschen die Gehwegnutzung ermöglicht. Und das Wichtigste: Im Bereich der Kurve findet der Radverkehr dann (erlaubterweise) auf der Straße statt.
"Schade, dass solche Maßnahmen im Vorfeld nicht in der AG Fahr-Rad besprochen werden,“ ist das Resümee von Martina Sonnenberg-Ackemann. "Denn genau für solche Fragestellungen existiert diese AG, in der neben Polizei und Verwaltung auch Verbände wie VCD und ADFC vertreten sind."
Text: Martina Sonnenberg-Ackemann