Mörsel (ver.di): Offener Brief an AKH-Vorstand
Aktualisiert: 15. Dez. 2021

CELLE. Anlässlich der konstituierenden Sitzung des neuen AKH-Aufsichtsrates am Freitag, schreibt Ernst-Günther Mörsel vom ver.di Bezirk Lüneburger Heide einen Offenen Brief an die Aufsichtsratsmitglieder. Es geht um den weiteren Umgang mit den MitarbeiterInnen im Zuge der Auslagerung von Küche und Logistikbereichen des AKH: "Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag werden Sie an der konstituierenden Sitzung des neuen AKH-Aufsichtsrates teilnehmen und damit für die fortgesetzte Auslagerung der Wirtschafts- und Versorgungsdienste Verantwortung übernehmen. Es ist moralisch Unrecht, wenn die sozial Schwächsten leiden müssen für die Fehler des Managements.
Diese Sicht auf die Ausgliederung wurde auch bestätigt durch die Urteile des Arbeitsgerichts Celle („Rechtsmissbrauch“) und die Ausführungen des vorsitzenden Richters beim Landesarbeitsgericht Hannover am 08. Dezember 2021: Die einseitige Absenkung der Gehälter durch den Vorstand des AKH unter Androhung einer Kündigung ist auch arbeitsrechtlich Unrecht und hätte absehbar keinen Bestand vor dem Bundesarbeitsgericht. Mit den hohen Abfindungen deckt der Vorstand des AKH jetzt dieses Unrecht zu. Dadurch vermeidet er ein Urteil in der Berufungsinstanz. So bleibt es aber auch bei der Bewertung des Verfahrens durch die Celler Richter: Es ist ein rechtsmissbräuchliches unternehmerisches Konzept, welches kein dringendes betriebliches Erfordernis i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG darstellt.
Nun müssen Sie im Aufsichtsrat entscheiden, ob Sie sich am Rechtsmissbrauch beteiligen wollen.
Freundliche Grüße
Dr. Ernst-Günther Mörsel"