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Neues Grundsteuermodell: Eigentümer müssen Informationen beisteuern

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Foto: Monthira / stock.adobe.com

BERLIN. Grundeigentümer müssen bis Ende Oktober 2022 für jedes ihrer Objekte zur Feststellung des Grundbesitzwerts eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Das ist nicht immer einfach, denn je nach Bundesland sind unterschiedlich detaillierte Angaben zu Grund und Immobilie zu machen. In der Juli-Ausgabe erklärt die Zeitschrift Finanztest, welche Informationen in welchem Bundesland nötig sind und wie die Grundsteuer berechnet wird.


Die Abgabe auf Grundbesitz ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Im vergangenen Jahr waren das knapp 15 Milliarden Euro. Allerdings hatte 2018 das Bundesverfassungsgericht die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie basierte auf sogenannten Einheitswerten aus den Jahren 1964 oder sogar 1935, wie in den neuen Bundesländern. Danach werden für etwa gleichwertige Grundstücke oft stark voneinander abweichende Grundsteuern fällig. Das ist ungerecht, fanden auch die Verfassungsrichter. Nun müssen 36 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke neu bewertet werden, und dafür gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln.


In den meisten Ländern ermittelt das Finanzamt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert. Dafür benötigt es ziemlich viele Informationen − Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudefläche, Alter des Gebäudes, Immobilienart, statistisch ermittelte Nettokaltmiete. Den Großteil dieser Infos müssen die Grundeigentümer liefern und unter Umständen den Zollstock in die Hand nehmen und selbst nachrechnen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen geht es weniger bürokratisch zu. Hier liegt überwiegend ein Flächenmodell zugrunde. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der Grundstücks- oder Wohnfläche, eventuell ergänzt um einen Lagefaktor.


Durch die Neuregelung kann die Grundsteuer für ein einzelnes Objekt teurer werden, aber vielleicht auch günstiger. Auch Mieter sind betroffen, denn diese Steuer zählt zu den Nebenkosten. Alle Informationen zur Grundsteuer mit Tipps und Links zu Ausfüllhilfen finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/grundsteuerreform.

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