top of page
583x741_Klappe_auf.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

2025000011619501R2.jpg
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
Top_Rectangle_300 x160 CH_Blaulicht.jpg

Neue Absonderungs-Verordnung: Isolationsdauer auf fünf Tage verkürzt

Susanne Zaulick

HANNOVER. Am Samstag, dem 7. Mai, tritt in Niedersachsen eine Änderung der Absonderungs-Verordnung in Kraft. Die Landesregierung setzt damit die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Institutes zu den Regeln für Isolation und Quarantäne um. In einer Pressemitteilung erläutert das Niedersächsische Gesundheitsministerium die neuen Regelungen - unzensiert, unkommentiert:

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird im Regelfall zukünftig auf fünf Tage verkürzt, sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. "Darüber hinaus empfehlen wir allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden", erklärt Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens. "Damit gehen Sie auf Nummer sicher und schützen Ihre Mitmenschen vor einer unbemerkten Ansteckung."


Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (POC-Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist der Arbeitsstelle vor Dienstantritt vorzulegen. "In diesen besonders sensiblen Bereichen ist es geboten, die Schutzanforderungen hochzuhalten, um Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige zu schützen", so Behrens.

Die Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen wird im Zuge der Verordnungsänderung aufgehoben. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich für fünf Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, die enge Kontaktpersonen geworden sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag zu testen. Ministerin Daniela Behrens: "Angesichts unserer guten Impfquote, den vergleichsweise milden Krankheitsverläufen durch die Omikron-Varianten und der damit verbundenen Entlastung des Gesundheitssystems können wir diese Anpassungen im Umgang mit COVID in der derzeitigen Lage gut vertreten."

Ungeachtet der neuen Regelungen hält Niedersachsen weiterhin daran fest, dass positive Antigentestergebnisse mittels PCR-Testung betätigt werden müssen. Die Absonderungs-Verordnung enthält darüber hinaus nun auch eine Pflicht für die Anbieter von Teststellen, positiv getestete Personen über die Pflicht zur Absonderung und der Durchführung einer PCR-Testung zu informieren.

Die geänderten Regeln gelten von Samstag an auch für Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation oder Quarantäne befinden. Die geänderte Absonderungs-Verordnung sowie detaillierte Grafiken zu den Themen Isolation und Quarantäne hier im Anhang:



CELLEHEUTE

CELLEHEUTE – die crossmediale Online-Tageszeitung

CELLE ONLINE MEDIEN GMBH

Bahnhofstraße 1-3 • 29221 Celle

Telefon 0176-14683078

BLAULICHTHEUTE
CELLE GESTERN
CELLEHEUTE TV
  • Facebook - Weiß, Kreis,
  • YouTube - Weiß, Kreis,
  • X
  • Instagram - Weiß Kreis
  • RSS

Impressum     Datenschutz     AGB

bottom of page