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Markenfälschungen als Souvenir: Worauf man beim Shopping im Urlaub achten sollte

Audrey-Lynn Struck

Foto: David A Litman / stock.adobe.com


HANNOVER. Uhren, T-Shirts oder Parfum – manch ein Urlaubsland bietet nicht nur Entspannung, sondern auch die Möglichkeit nachgemachte Markenartikel für wenig Geld zu kaufen. Ob das legal ist und welche Probleme bei der Heim- oder Weiterreise mit Plagiaten im Gepäck aufkommen können, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Grundsätzlich müssen die Verkäufer von Fälschungen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, etwa Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Markenrechts. Produktfälschungen zu kaufen, ist dagegen nicht verboten“, weiß Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dennoch sei der Kauf von Plagiaten keine Kleinigkeit, sondern erzeuge einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Schaden, so Tettinger. Zudem können die unechte Luxusuhr oder das gefälschte Designer-Shirt Verbrauchern bei der Heimreise Probleme bereiten: „Hat der Zoll den Verdacht, dass die Ware zu gewerblichen Zwecken eingeführt wird – also weiterverkauft werden soll – kann er sie am Flughafen oder an der Grenze beschlagnahmen“, erklärt der Experte. Anschließend kann er sie dem ursprünglichen Hersteller zur Plagiatsprüfung vorlegen. Entweder vernichtet er die Ware danach oder gibt sie zurück – was jedoch teuer werden kann: „Unter Umständen fallen für Betroffene Einlagerungs- und Zollkosten sowie Einfuhrumsatzsteuer an“, sagt Tettinger.

Tipps der Verbraucherzentrale Urlauber sollten beachten: Besonders bei einer hohen Stückzahl im Gepäck liegt der Verdacht nahe, dass die Produkte im Inland weiterverkauft werden. Am besten ist es jedoch, wenn Verbraucher gar keine unechten Mitbringsel einpacken. Sind aber doch mehrere gefälschte Luxusuhren im Koffer gelandet und der Zoll schreitet ein, müssen Reisende nicht zwangsläufig eine Abmahnung wegen einer markenrechtlichen Verletzung fürchten. „Ganz auszuschließen ist das aber nicht“, so der Experte. Die Grenze zwischen gewerblicher und persönlicher Nutzung ist fließend und die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungszwecken nicht immer einfach. Die Verbraucherzentrale rät, eine Abmahnung nicht vorschnell zu unterschreiben und sich Hilfe bei spezialisierten Rechtsanwälten zu holen.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort und telefonisch: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung



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