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Landtag macht Weg frei für Landarztquote und Kommunalpolitik online


Maximilian Schmidt
Maximilian Schmidt; Foto: Peter Müller/Archiv

HANNOVER/CELLE. Auf Initiative der SPD-geführten Regierungskoalition im Niedersächsischen Landtag sind in dieser Woche zwei wichtige Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden. „Die Einführung einer Landarztquote war für uns als SPD ein zentrales Wahlversprechen, das wir jetzt eingelöst haben. Die hausärztliche Versorgung steht insbesondere im ländlichen Raum vor zunehmenden Herausforderungen, so auch bei uns im Celler Land. Schon heute ist die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum und in städtischen Regionen ungleich verteilt. Während der Versorgungsbedarf mit einer alternden Bevölkerung steigt, werden im Jahr 2030 etwa 60 Prozent der rund 5.000 niedergelassenen Hausärztinnen und -ärzte in Niedersachsen im ruhestandsfähigen Alter sein“, so Maximilian Schmidt, SPD-Landtagsabgeordneter für den Landkreis Celle.


Der Landtag hat in dieser Woche ein Gesetz beschlossen, mit der eine Landarztquote in Niedersachsen eingeführt wird – und zwar über die Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin. Ab dem Wintersemester 2023/24 werden insgesamt 60 Medizinstudienplätze an den drei niedersächsischen Hochschulstandorten Hannover, Göttingen und Oldenburg bevorzugt an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich für zehn Jahre auf eine hausärztliche Tätigkeit in mangelversorgten Regionen verpflichten. Die Auswahl der Interessierten basiert auf ihrer fachlichen und persönlichen Eignung für die Arbeit als Landärztin oder Landarzt, die sie durch ihre bisherigen Aktivitäten und schulischen Leistungen, Tests sowie Auswahlgespräche unter Beweis stellen. „Mit dieser Maßnahme werden Jahr für Jahr neue Landärztinnen und Landärzte ausgebildet, die dann in unterversorgten Regionen Niedersachsens tätig sein werden“, so Schmidt.


Ein weiteres wichtiges Vorhaben wurde ebenfalls in dieser Woche vollendet: Gleich in zwei Punkten hat der Niedersächsische Landtag das Kommunalverfassungsgesetz geändert. Mit der Novelle werde die ehrenamtliche Ausübung kommunaler Mandate künftig flexibler sein, so Schmidt. „Die Kommunen haben ab sofort dauerhaft die Möglichkeit, Rats- und Ausschusssitzungen online oder hybrid durchzuführen. Die technischen Fortschritte aus der Corona-Zeit können so positiv weiterhin genutzt werden“. Auch wenn der direkte Austausch in den Gremien weiterhin wichtig bleibt, ist die SPD-Landtagsfraktion überzeugt davon, dass die Ehrenamtlichen vor Ort selbst am besten entscheiden können, wann welches Format sinnvoll ist. "Die kommunalen MandatsträgerInnen haben nun die Möglichkeit, ihre Hauptsatzungen anzupassen und die gewonnenen Erfahrungen aus der Pandemie dauerhaft nutzbar zu machen", so Schmidt.


Eine weitere wichtige Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes betrifft das Thema Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen: Künftig dürfen alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen. Das war bisher nicht möglich, insofern waren viele Kommunen schon rein haushaltsrechtlich daran gehindert, eigenmächtig über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu entscheiden. „Mit der Gesetzesänderung erhalten die Kommunen jetzt tatsächliche Haushaltsautonomie, das war auch eine Forderung vieler Bürgerinitiativen. In meiner Heimatgemeinde Winsen (Aller) haben wir unter SPD-Führung bereits die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Ich würde mir wünschen, das weitere Kommunen im Celler Land diesem Weg folgen, so wie auch unsere Nachbargemeinde Hambühren. Letztlich liegt die Entscheidung einzig und allein in jeder Stadt und Gemeinde, das muss vor Ort entschieden werden, so geht kommunale Selbstverwaltung. Der landesrechtliche Ordnungsrahmen lässt dafür jetzt aber mehr Spielraum zu“, so Maximilian Schmidt.

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