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Audrey-Lynn Struck

Innenminister stellt außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite fest


Boris Pistorius bei einer Fahrzeugübergabe beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle. Foto: Peter Müller/Archiv

HANNOVER. Der Niedersächsische Landtag hat kurzfristig eine Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz beschlossen. Mit dieser wurde die Möglichkeit der Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite im Falle einer besonderen Flüchtlingssituation erweitert, teilt das Innenministerium mit. Von dieser Möglichkeit habe der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, Gebrauch gemacht und gemäß §§ 20 Satz 1 Nr. 2, 27 a NKatSG das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite festgestellt. „Dieser Schritt entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig dafür, dass sowohl die Kommunen als auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer Rechtssicherheit haben“, so Pistorius. Die Bewältigung der Auswirkungen durch Putins Angriffskrieg auf die Ukraine fordere insbesondere die Kommunen in Niedersachsen außerordentlich. Es seit klar absehbar, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden nach dem Aufnahmegesetz kurzfristige Herausforderungen ohne zusätzliche Unterstützung kaum bewältigen würden. Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere das Flüchtlingsmanagement und die Unterbringung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine.


Die erforderlichen Maßnahmen zum Transport sowie zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Kriegsvertriebenen und Flüchtlinge sei nur möglich, wenn die Kommunen durch die zuständigen Behörden, Einsatzkräfte und -mittel des Katastrophenschutzes unterstützt werden.


Um dies zu ermöglichen, habe Minister Pistorius das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite am 1. April festgestellt: „Die Kommunen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bekommen dadurch ab sofort Rechtssicherheit hinsichtlich der Lohnfortzahlungen bei Abstellung von Ehrenamtlichen. Die Löhne werden dann durch die Katastrophenschutzbehörden erstattet. Die Kommunen brauchen aktuell dringend zusätzliches Personal für die Aufgaben, die durch Betreuung, Unterbringung und Versorgung der Menschen aus der Ukraine anfallen. Viele Kommunen können das mit dem eigenen Personal nicht mehr bewerkstelligen. Darum jetzt dieser Schritt: Er entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig dafür, dass sowohl die Kommunen als auch die helfenden Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Rechtssicherheit haben. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und Katastrophenschutzorganisationen – aber auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die in diesen Zeiten eng zusammenstehen, um den Menschen aus der Ukraine zu helfen. Ich freue mich über die gelungene und zügige Umsetzung der Maßnahme und die Initiative der kommunalen Spitzenverbände, dieses Verfahren zu initiieren.“

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