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Hilferuf: Eltern sollen an Grundschule "unterrichten" - Teil 3


Foto: Elnur / stock.adobe.com


WIETZE/HANNOVER. "Guten Morgen. Gibt es Mütter oder Väter, die sich bereit erklären würden, ab sofort in der Schule die Betreuung einer Klasse zu übernehmen? [...] Das ist quasi die letzte Möglichkeit abzuwenden, dass wieder Klassen zu Hause bleiben müssen." Mit dieser WhatsApp-Nachricht wendet sich die Elternvertretung der Grundschule Wietze an alle Eltern. Wir fragten nach.



Stellungnahme Ulrich Schubert, Sprecher des Niedersächsischen Kultusministeriums, unzensiert und unkommentiert:.

Erlauben Sie uns bitte zunächst den Hinweis, dass nach unserem Kenntnisstand der von Ihnen beschriebene „Hilferuf“ per WhatsApp keine initiative der Schule war oder ist. Nach unseren Informationen scheint es sich um eine Initiative von Eltern in einer Elterngruppe zu handeln, die nicht mit der Schule abgesprochen war. Es gab diesbezüglich auch keine entsprechenden Überlegungen zwischen der Schule und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung als beratender Behörde. Grundsätzlich gilt: Eltern sind keine Lehrkräfte und dürfen – auch nicht vertretungsweise – Unterricht erteilen. Das dürfen nur Lehrkräfte. Anders verhält es sich bei einer reinen Aufsichtstätigkeit. Lehrkräfte haben neben ihrer Unterrichtsverpflichtung gemäß § 62 Abs. 1 NSchG auch die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltung außerhalb der Schule zu beaufsichtigten. Nach § 62 Abs. 2 Satz 1 NSchG können aber vorübergehend geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule, Personen, die außerunterrichtliche Angebote durchführen und auch geeignete Erziehungsberechtigte mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden. Ein Beispiel sei hier die Begleitung von Klassenfahrten und Ausflügen. Es können auch einzelne Aufgaben wie die kurzzeitige Aufsicht während des Unterrichts übertragen werden, wenn die Klasse vorrübergehend ohne Lehrkraft ist. Die generelle Aufsichtspflicht verbleibt bei den Lehrkräften. In solchen Fällen sind die herangezogenen Personen über die Gemeindeunfallversicherung versichert. Die Kosten tragen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Zur Aktuellen Situation an der Schule: Tatsächlich stellt sich die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Wietze zurzeit als angespannt dar. Grund dafür sind zahlreiche kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften und pädagogischem Personal über das „normale“ Maß hinaus – in dieser Woche betrifft es z. B. 11 Personen. Das ist in der Form leider nicht vorhersehbar und planbar. In der Regel sind die Schulen so aufgestellt, dass sie über ihr Vertretungskonzept Ausfälle auffangen können – erst recht, wenn eine Schule wie in diesem Fall (GS Wietze) personell eigentlich für eine Unterrichtsversorgung mit 100 Prozent ausgestattet ist. Jede Schule in Niedersachsen hat ein Vertretungskonzept, mit dem Ausfälle von Lehrkräften im laufenden Schuljahr in der Regel weitgehend kompensiert werden können – das ist auch bei einer Versorgung von weniger als 100% möglich.

Trotz der aktuell angespannten Lage ist ein äußerst engagiertes Kollegium in Wietze sehr bemüht, die Schule verlässlich weiter zu führen und Unterrichtsausfälle so gering wie möglich zu halten. Dabei wird die Schule intensiv von den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSD) unterstützt. Zu den bisher umgesetzten Maßnahmen zählen:

Zusammenlegung von Klassen in bestimmten Fächern wie Sport und Musik, Einsatz der in der Schule tätigen Förderlehrkräfte im Regelunterricht. Kürzung des Ganztagsangebotes (am Nachmittag), um pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ganztagskräfte vormittags einsetzen zu können. Damit wird der Fachunterricht abgedeckt. Damit fällt nicht UNTERRICHT am Nachmittag aus. Das bedeutet auch, dass in dieser besonderen und herausfordernden Situation an der Schule das offene Ganztagsangebot zurzeit nicht in vollem Umfang angeboten werden kann.


Kurzfristig wurden einzelne Klassen für max. einen Tag im Distanzunterricht (zu Hause) beschult. Zugleich wurde eine Notbetreuung IN der Schule immer sichergestellt. Inzwischen wurden 80 sogenannte Abordnungsstunden aus einer Grundschule, zwei Oberschulen und dem Gymnasialbereich umgesetzt.


Kurzfristig wurde eine Stelle für eine Vertretungslehrkraft durch das RLSB genehmigt, die jetzt schnellstmöglich besetzt werden muss.


Zu Ihren Fragen: Ist dieser Schritt rechtskonform? Worauf müssen Eltern dabei achten, z.B. Versicherungspflicht etc.? Siehe oben.

Welche Konsequenzen erwarten Sie mit der einhergehenden Botschaft „Lehrer kann jeder“? Diese Botschaft gibt es seitens der Schule und des Landes nicht, siehe oben.

Seit Jahrzehnten wird der Lehrermangel thematisiert - warum ist Ihrer Meinung nach bisher nicht nur nichts geschehen, sondern hat sich die Lage so verschlechtert, dass zu solchen Mitteln gegriffen werden muss? Die Ansicht, dass bisher nichts geschehen ist, lässt sich durch das Ministerium nicht bestätigen. So wurden in den vergangenen Jahren stets mehr Lehrkräfte eingestellt als aus dem Dienst ausgeschieden sind. Dennoch ist es unbestritten, dass die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen angespannt ist. Bundesweit erleben wir branchenübergreifend einen Fachkräftemangel, der selbstverständlich auch nicht am System Schule vorbeigeht. Daher arbeiten wir intensiv daran, dem Mangel an Lehrkräften mit einer Bandbreite an Maßnahmen (siehe unten) zu begegnen.

Wie viele Schulen senden nach Ihrer Kenntnis stadt-, landkreis- und landesweit diesen Hilferuf? Zur Situation an der Grundschule Wietze und zum Verfahren bei personellen Engpässen inklusive aktiver Unterstützung seitens des Landes/RLSB siehe oben. Wie viel investiert Niedersachsen in die Bildung und wie steht das Land im Bundesvergleich da? Wie viel müsste investiert werden? Niedersachsen verzeichnet seit Jahren mit über 30 % die höchsten Bildungsanteile am öffentlichen Gesamthaushalt, in 2022 rd. 16 Milliarden Euro. Niedersachsen steht damit im Bundesvergleich nach Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg an 4. Stelle. Die Investitionen in Bildung steigen laufend an, begrenzt durch das grds. Erfordernis eines ausgeglichenen Landeshaushalts.

Was sind Ihrer Meinung nach die Ursachen, welche Lösungen sehen Sie? Was tun Sie konkret für eine Lösung, was können Sie tun, was wünschen Sie, tun zu können? Unser Ziel ist die ausreichende Versorgung der Schulen mit Lehrkräften. In diesem Zusammenhang führt das Kultusministerium derzeit einen breit angelegten Dialog mit allen an Schule beteiligten Akteuren, um kurz- und mittelfristig mehr Lehrkräfte zu gewinnen. Die Gespräche mit Bildungsverbänden, Lehrkräftegewerkschaften sowie Interessenvertretungen laufen und werden auf Augenhöhe und ergebnisoffen geführt. Hierbei verweisen wir auf einen großen Verbände-Kongress am kommenden Montag. Als kurzfristige Maßnahme gibt es u.a. die Überlegung, offene Stellen für Lehrkräfte, die absehbar nicht besetzt werden können, für alternative Personalverstärkungen zu nutzen. Je nach Bedarf der Schule könnten dann zum Beispiel anstatt einer Lehrkraft nicht lehrende Beschäftigte als IT-Unterstützung für den Unterricht, als therapeutische Fachkraft, als sozialpädagogische Unterstützung oder als Kunst- oder Musikpädagogin bzw. Kunst- oder Musikpädagoge eingestellt werden. Dies würde Entlastungseffekte für die Lehrkräfte an den Schulen mit schlechter Unterrichtsversorgung bringen. Die konkrete Umsetzung bereiten wir zurzeit vor. Unabhängig davon haben wir das „Modellprojekt Verwaltungsassistenz“ gestartet. Dabei sollen an 25 ausgewählten allgemein bildenden Schulen Verwaltungsassistentinnen und -assistenten zum Einsatz kommen, um Schulleitungen und Lehrkräfte von unterrichtsfernen Aufgaben zu entlasten. Dazu kann zum Beispiel das Führen des Schulgirokontos, die Abrechnung von Klassenfahrten oder das Führen von Arbeitszeitkonten gehören. Der Aufgabenkatalog wird individuell auf die Bedarfe der Schule angepasst. Mit dem Projekt wollen wir erproben, ob und inwieweit eine Verwaltungsassistenz Schulleitungen und Lehrkräfte von zeitaufwendigen Verwaltungsaufgaben entlasten kann. Wenn es sich bewährt, wollen wir es ausweiten und ausbauen, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Weiterhin überprüfen und bearbeiten wir zurzeit das bestehende Lehrkräfte-Gewinnungspaket und werden dieses entsprechend anpassen und ausbauen. Das im vergangenen Sommer erstmals umgesetzte Paket enthielt eine Reihe an Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung, darunter z.B.:

Die Ausgestaltung des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik mit mehr Praxisorientierung (statt schriftlicher Arbeit mehr Unterrichtsstunden); Öffnung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen sowie an Haupt- und Realschulen für Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Studienabschluss für das Grundschul- und Gymnasiallehramt;

Erleichterung des Quereinstiegs (Ausgleich fehlender Leistungspunkte durch pädagogische Tätigkeit oder einschlägige Berufserfahrung);

Planung einer Weiterbildungsmaßnahme für befristet eingestellte Lehrkräfte mit Bachelorabschluss berufsbegleitend Richtung Master;

Ein-Fach-Lehrkräfte können berufsbegleitend ein zweites Unterrichtsfach nachstudieren;

Verstärkter Einsatz von Pensionären und Lehramtsstudierenden.

Zudem plant das Land die Einführung der Besoldung nach A13 für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte und die Schaffung zusätzlicher Studienplatzkapazitäten.


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