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Gleich zwei Notfälle sorgen für nächtliche Einsätze in Langlingen und Bröckel



FLOTWEDEL. In der Nacht zu Samstag, 27. Juli, wurde der Löschzug Langlingen, bestehend aus den Ortsfeuerwehren Langlingen, Hohnebostel und Nienhof, gemeinsam mit der Ortsfeuerwehr Offensen sowie dem Rettungsdienst und der Polizei zu einem ausgelösten Heimrauchmelder in der Hauptstraße alarmiert.


Vor Ort eingetroffen, konnten die Einsatzkräfte einen piependen Rauchmelder sowie Brandgeruch wahrnehmen. Infolgedessen versuchten die Kräfte der Feuerwehr, einen gewaltfreien Zugang zum Gebäude zu erlangen, was ihnen nach mehrmaligem, intensivem Klopfen an diversen Zugangstüren und Fenstern gelang.


Nachdem die Bewohnerin des Erdgeschosses die Haustür geöffnet hatte, konnte der Einsatzleiter seine Erkundung im Obergeschoss fortsetzen. Hierbei stellte sich schnell heraus, dass es sich lediglich um abgebranntes Essen auf dem Herd handelte. Der Bewohner des Obergeschosses hatte den piependen Rauchmelder aufgrund seines tiefen Schlafes nicht wahrgenommen, blieb jedoch glücklicherweise unverletzt.




Nachdem entsprechend Entwarnung gegeben werden konnte, konnte ein Großteil der Einsatzkräfte die Einsatzstelle verlassen. Die Ortsfeuerwehr Langlingen öffnete anschließend noch einige Fenster in der betroffenen Wohnung, um eine Querlüftung der Wohnung zu schaffen. Die weiteren Hausbewohner wurden durch den Rettungsdienst in Augenschein genommen und konnten ohne weitere Behandlungen am Wohnort verbleiben. Der Einsatz für die Hilfsorganisationen konnte nach erfolgreicher Belüftung der Wohnung eine halbe Stunde nach Alarmierung beendet werden.


Knapp eine Stunde nach dem Einsatzende in Langlingen wurde die Ortsfeuerwehr Bröckel um 1.16 Uhr mit dem Stichwort "Hilflose Person hinter Tür" in die Heimstättenstraße alarmiert. Entgegen der ersten Erwartungen wurde hier kein Einsatz für die Feuerwehr notwendig, da die Polizei in Zusammenarbeit mit den Nachbar:innen einen Zweitschlüssel für das betroffene Objekt ausfindig machen und so die Tür öffnen konnte. Die Person, welche einen medizinischen Notfall erlitten hatte, wurde durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut und die Einsatzstelle konnte anschließend an die Polizei übergeben werden.

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