
HANNOVER. Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein. Die SteuerberaterInnen hätten durch die immer neuen Corona-Hilfen einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsanfall zu bewältigen, so seine Begründung. Darüber hinaus seien auch die Arbeitsabläufe in den jeweiligen Steuerberaterkanzleien von den pandemiebedingten Erschwernissen betroffen.
“Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe leisten im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie einen bedeutenden Beitrag zur Stützung der Wirtschaft. Dabei sollten wir sie unterstützen und nicht mit engen Fristen konfrontieren“, erklärte dazu Hilbers. Mit Unterstützung Niedersachsens wurde bereits für die Steuererklärungen 2019 die Abgabefristen um sechs Monate verlängert, so das Finanzministerium Niedersachsens. Für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 sei bisher eine dreimonatige allgemeine Fristverlängerung vorgesehen. Auch in 2022 werde der erhöhte Arbeitsanfall bestehen bleiben. Hilbers fordert darum weitere Maßnahmen zur Verlängerung der Abgabefristen, um eine Entlastung zu erwirken.
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben die Regierungsfraktionen einen Antrag für eine Fristverlängerung abgelehnt, heißt es in der Mitteilung des Landesministeriums. Der Bundesfinanzminister habe nun erklärt, dass er an entsprechenden Konzepten arbeite. „Ein Konzept, welches die Angehörigen der steuerberatenden Berufe angemessen entlastet, begrüße ich ausdrücklich. Dabei sollte zugleich aufgezeigt werden, wie die jetzigen Vorgaben bezüglich der Steuererklärungsfristen perspektivisch wieder in den ursprünglichen Rahmen zurückgeführt werden können“, so Hilbers.