BRAUNSCHWEIG. Am Wochenende treffen die beiden Zweitligavereine Eintracht Braunschweig und Hannover 96 aufeinander. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat deshalb für den Sonntag, 14. April, eine Allgemeinverfügung erlassen. "Bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen ist mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen zu rechnen", so die Bundespolizei.
Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen dürfen nicht mitgeführt werden. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, den Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.
Verbot gilt nicht für IC- und ICE-Verbindungen
Die Allgemeinverfügung gilt am 14. April in den Zeiträumen von 8.00 bis 13:30 Uhr sowie 15.00 bis 20.30 Uhr und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen (in beiden Fahrtrichtungen) der Deutschen Bahn:
Hannover Hbf - Braunschweig Hbf (Strecken 1730/1750)
Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf (Strecken 1772/1732)
Wolfsburg Hbf - Braunschweig (Strecke 1956)
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen auch für die zusätzlichen Züge, die wegen des Fußballspiels eingesetzt werden. Das Verbot betrifft die An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe und Haltepunkte. Vom Verbot ausgenommen sind IC- und ICE-Verbindungen.
Bundespolizei überwacht die Einhaltung
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten. Die Einhaltung der Verfügung wird von der Bundespolizei überwacht.
Die Verfügung kann auch auf der Homepage der Bundespolizei (bundespolizei.de) eingesehen werden.
Text: Bundespolizeidirektion Hannover