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Audrey-Lynn Struck

Beteiligung an Ostniedersachsenleitung im Landkreis Celle ab Donnerstag möglich


Foto: Unsplash/Matthew Henry

LANDKREIS CELLE/BRAUNSCHWEIG. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig beginnt am 2. November 2023 offiziell mit der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für den Parallelneubau einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Stadorf im Landkreis Uelzen und Wahle im Landkreis Peine. Dieser Leitungsabschnitt mit einer Länge von ca. 80 km ist Teil des Energiewendeprojekts Ostniedersachsenleitung, mit dem der Gesetzgeber die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH beauftragt hat.


Auf einer Länge von insgesamt 140 km soll die Ostniedersachsenleitung als wesentlicher Transportkanal in Nord-Süd-Richtung die Übertragungskapazität der bestehenden Stromleitung von Krümmel bis Wahle erhöhen. Die raumordnerische Prüfung des Leitungsbaus liegt in der Zuständigkeit von zwei Landesplanungsbehörden: Der nördliche Teil des Vorhabens von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis Stadorf liegt in der Zuständigkeit des ArL Lüneburg, für den südlichen Abschnitt von Stadorf bis Wahle wurde das ArL Braunschweig als zuständige Landesplanungsbehörde bestimmt.


Digitale Möglichkeiten der Beteiligung


Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Vom 2. November bis zum 1. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Vorzugsweise kann hierfür eine digitale Beteiligungsplattform genutzt werden, abrufbar unter https://entera9.de/onil-sued. Darüber hinaus ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail an rvp-onil-sued@arlbs.niedersachsen.de oder schriftlich an das ArL Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-WilhelmStraße 3, 38100 Braunschweig zu senden.


Einsichtnahme in Braunschweig und Lüneburg möglich


Die Verfahrensunterlagen liegen im genannten Zeitraum auch in Papierform zur Einsicht beim ArL Braunschweig und darüber hinaus beim ArL Lüneburg aus. Adresse ArL Braunschweig: Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig Öffnungszeiten: Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr; Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Adresse ArL Lüneburg: Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 04131 151368 möglich.


Die eingehenden Stellungnahmen werden vom ArL Braunschweig ausgewertet und in Form einer Synopse aufbereitet. Diese wird auf der Internetseite des ArL Braunschweig veröffentlicht. Eine individuelle Rückmeldung auf die eingegangenen Äußerungen erfolgt jedoch nicht.


Weitere Informationen finden Sie unter www.arl-bs.niedersachsen.de/beteiligung-onil-sued.


Hintergrund


In der Raumverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob ein geplantes Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung übereinstimmt. Ergebnis der RVP ist die so genannte Landesplanerische Feststellung. Diese muss bei dem anschließenden Planfeststellungsverfahren, in dem das Vorhaben am Ende genehmigt wird, berücksichtigt werden. Anders als eine Planfeststellung kann die Landesplanerische Feststellung als Ergebnis der RVP nicht unmittelbar gerichtlich überprüft werden, da sie einen gutachterlichen Charakter hat.


Text: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig

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