
NIENHAGEN. Am Dienstag, den 15.03.2022, 18:00 Uhr, findet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Infrastruktur der Gemeinde Nienhagen statt. Sitzungsort: im Ratssaal des Rathauses Nienhagen, Dorfstraße 41, Nienhagen Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 30.11.2021 3. Mitteilungen und Berichte
4. Einwohnerfragestunde
5. Sachstandsbericht Neubau Kita "Gartenkinder"
6. Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Überprüfung und ggfs. Überarbeitung vorhandener Bebauungspläne, hier: Berichte aus der Arbeitsgruppe
7. Antrag der CDU-Fraktion Nienhagen auf Schaffung alternativen Wohnraums
hier: Ortungsvorschläge
8. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Platzierung von Sitzbänken
9. Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Geschwindigkeitsreduzierung auf den Hauptstraßen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr -
10. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Butterstieg hier: Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
11. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Butterstieg hier: Satzungsbeschluss
12. Sportplatz Jahnring: Erneuerung von Spielfeld B vom Mutterbodenplatz zum DIN-Platz
13. Einmündungsbereich Dorfstraße / Herzogin-Agnes-Platz; hier: Maßnahmen zur Minimierung von Unfallgefahren
14. Straßenausbauplanung - Unterhaltungsaufwendung; hier: Fuchsweg - Bennebosteler Weg - Teilstück Michelweg
15. Kennzeichnung von Radfahrstrecken; hier: Schafstallweg - Sandförth - Langerbeinstraße - Bahnhofstraße
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
17. Einwohnerfragestunde
Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen Abstandsregelungen wird nur eine begrenzte Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze sind nach dem „Windhundprinzip“ zu belegen. Nach Erreichen der Kapazitätsgrenze werden keine Besucher mehr eingelassen. Nach aktuellem Stand gilt für die Teilnahme an der Sitzung die 3G-Nachweispflicht. Ein entsprechender Nachweis ist daher mit sich zu führen, der auch beim Betreten des Gebäudes kontrolliert wird.