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Ausschuss für Bau und Infrastruktur in Nienhagen

  • Extern
  • 6. März 2022
  • 1 Min. Lesezeit

NIENHAGEN. Am Dienstag, den 15.03.2022, 18:00 Uhr, findet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Infrastruktur der Gemeinde Nienhagen statt. Sitzungsort: im Ratssaal des Rathauses Nienhagen, Dorfstraße 41, Nienhagen


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 30.11.2021 3. Mitteilungen und Berichte

4. Einwohnerfragestunde

5. Sachstandsbericht Neubau Kita "Gartenkinder"

6. Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Überprü fung und ggfs. Überarbeitung vorhandener Bebauungspläne

hier: Berichte aus der Arbeitsgruppe

7. Antrag der CDU-Fraktion Nienhagen auf Schaffung alternativen Wohn raums

8. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Platzierung von Sitzbänken

9. Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nienhagen auf Geschwin digkeitsreduzierung auf den Hauptstraßen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr -

10. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Butterstieg hier: Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung

11. Sportplatz Jahnring: Erneuerung von Spielfeld B vom Mutterbodenplatz zum DIN-Platz

12. Einmündungsbereich Dorfstraße / Herzogin-Agnes-Platz; hier: Maßnahmen zur Minimierung von Unfallgefahren

13. Straßenausbauplanung - Unterhaltungsaufwendung; hier: Fuchsweg - Ben nebosteler Weg - Teilstück Michelweg

14. Kennzeichnung von Radfahrstrecken; hier: Schafstallweg - Sandförth - Langerbeinstraße - Bahnhofstraße

15. Anfragen der Ausschussmitglieder

16. Einwohnerfragestunde

Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen Abstandsregelungen wird nur eine begrenzte Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze sind nach dem „Windhundprinzip“ zu belegen. Nach Erreichen der Kapazitätsgrenze werden keine Besucher mehr eingelassen. Nach aktuellem Stand gilt für die Teilnahme an der Sitzung die 3G-Nachweispflicht. Ein entsprechender Nachweis ist daher mit sich zu führen, der auch beim Betreten des Gebäudes kontrolliert wird.


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